Ein Konflikt zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Städten in Nordrhein-Westfalen belastet derzeit die Finanzierung des Rettungsdienstes. Seit dem 1. September 2025 zahlen die Krankenkassen in einigen Kommunen nur noch reduzierte Festbeträge, sodass eigentlich Eigenanteile für Patientinnen und Patienten entstehen. Haltern am See hofft auf eine baldige politische oder gesetzliche Lösung.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben zum 1. September 2025 für einige Städte eigenständige Festbeträge für Rettungsdiensteinsätze festgesetzt. Damit übernehmen sie nicht mehr die vollen Gebühren, die in den Satzungen der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen festgelegt sind. Die Folge: Patientinnen und Patienten müssen die Differenz zwischen Festbetrag und Satzungsgebühr selbst tragen. Hintergrund ist ein landesweiter Konflikt über die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen nach den anrechenbaren Kosten zu kalkulieren und umzusetzen. Grundlage hierfür ist das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Dieses erlaubt ausdrücklich, auch Fehlfahrten als ansatzfähige Kosten zu berücksichtigen (§ 14 Absatz 5 RettG NRW).

Die Krankenkassen verweigern jedoch seit Kurzem die Anerkennung dieser Praxis und stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V (§ 60 SGB V), das die Übernahme von Fahrkosten nur bei einem Transport ins Krankenhaus vorsieht. Als „Fehlfahrt“ werten sie deshalb sämtliche Einsätze ohne Transport. Dazu gehören auch die Fälle, in denen vor Ort aufwendige medizinische Maßnahmen mit Materialeinsatz oder sogar Reanimationen erfolgen. Diese medizinischen Leistungen gehören seit jeher zum Alltag des Rettungsdienstes.

Da die Städte kostendeckende Gebühren erheben müssen und die Differenzbeträge nicht aus ihrem Haushalt übernehmen dürfen, müssen sie diese direkt bei den Gebührenschuldnern (Patienten) erheben. Der Konflikt zwischen beiden Rechtsauffassungen kann letztlich nur vom Gesetzgeber oder gerichtlich gelöst werden.

Diese Gebühren für Patientinnen und Patienten ergeben sich aktuell:

Für Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Haltern am See zwischen 1. September und 31. Dezember 2025 gelten folgende Eigenanteile für Patientinnen und Patienten (Gebühren variieren je nach Stadt):

  • Rettungswagen: 199,69 Euro
  • Krankentransportwagen: 96,88 Euro
  • Notarzteinsatz: 289,18 Euro

Dies ist der aktuelle Stand des Konflikts

Die verstärkt in den vergangenen Tagen öffentlich geführte Debatte hat letztlich zu einer Bewegung in den Verhandlungen geführt. Zuletzt zeigte sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zuversichtlich: "Ich bin sehr optimistisch, dass wir diese Lösungen bis Ostern erarbeiten werden und dann eine Grundlage erst einmal für Nordrhein-Westfalen haben, die so lange halten muss, das sage ich ausdrücklich, bis wir ein neues Bundesgesetz haben." Angesichts einer möglichen in Aussicht stehenden Lösung auf Bundesebene durch die Reform der Notfallversorgung, hat die Stadt Dorsten in ihrer Sitzung am Mittwoch, 17. Dezember, beschlossen, dass zunächst keine Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger versandt werden. Der Rat der Stadt Essen hatte ebenfalls am Mittwoch (17.12) per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, die angekündigten Eigenanteile von Bürgerinnen und Bürgern für Rettungsdienstgebühren ab 1. Januar 2026 auszusetzen. Auch die Stadt Haltern am See versendet aufgrund der aktuellen Gegebenheiten noch keine Gebührenbescheide. Der Anspruch der Stadt auf die Gebühren bleibt jedoch bestehen und verfällt nicht.

Am Ablauf eines Rettungseinsatzes für die Bevölkerung ändert sich durch den Gebührenkonflikt nichts. Der Rettungsdienst steht weiterhin uneingeschränkt bereit. Auswirkungen ergeben sich ausschließlich bei der nachgelagerten Abrechnung.

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Stadt Haltern am See
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