Die gesetzlichen Krankenkassen haben zum 1. September 2025 für einige Städte eigenständige Festbeträge für Rettungsdiensteinsätze festgesetzt. Damit übernehmen sie nicht mehr die vollen Gebühren, die in den Satzungen der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen festgelegt sind. Im Newsbereich informiert die Stadt darüber. 

Hier hat die Stadt Haltern am See die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. 

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