Die gesetzlichen Krankenkassen haben zum 1. September 2025 für einige Städte eigenständige Festbeträge für Rettungsdiensteinsätze festgesetzt. Damit übernehmen sie nicht mehr die vollen Gebühren, die in den Satzungen der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen festgelegt sind. Im Newsbereich informiert die Stadt darüber.
Hier hat die Stadt Haltern am See die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
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Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände haben entschieden, seit dem 01. September 2025 die Kosten für Rettungsdiensteinsätze nur noch bis zu einem von ihnen selbst, willkürlich festgelegten Festbetrag zu übernehmen.
Die Gebühren für den Rettungsdienst in Haltern am See werden auf Grundlage der gültigen Rettungsdienstsatzung der Stadt Haltern am See erhoben, die durch den Rat der Stadt beschlossen wurde. Diese Satzung legt fest, wie hoch die Gebühren für die verschiedenen Rettungsdiensteinsätze sind.
Da die Krankenkassen diese Satzungsgebühren nicht in voller Höhe übernehmen, muss die Stadt Haltern am See den Differenzbetrag zwischen dem Festbetrag der Krankenkassen und den satzungsgemäßen Gebühren direkt bei Ihnen als Patientin oder Patient abrechnen.
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Der Rettungsdienst wird aus Gebühren finanziert, nicht aus allgemeinen Steuermitteln. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Satzung anzuwenden und darf die Gebühren nicht kürzen oder auf den städtischen Haushalt umlegen. Würde die Stadt auf die Erhebung der Differenzbeträge verzichten, entstünden erhebliche Fehlbeträge im Haushalt, die weder nachträglich ausgeglichen noch aus Steuermitteln gedeckt werden können und dürfen. Deshalb müssen die Differenzbeträge direkt von den Gebührenschuldnerinnen und -schuldnern erhoben werden.
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Der Festbetrag der Krankenkassen wird weiterhin direkt zwischen der Stadt Haltern am See und Ihrer Krankenkasse abgerechnet, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Der Differenzbetrag zur Satzungsgebühr wird Ihnen direkt durch die Stadt Haltern am See in Rechnung gestellt. Hierüber erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen verschickt die Stadt Haltern am See jedoch noch keine Gebührenbescheide. Der Anspruch der Stadt auf die Gebühren bleibt jedoch bestehen und verfällt nicht.
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Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die von Ihnen gezahlten Differenzbeträge im Nachgang bei Ihrer Krankenkasse einreichen und dort eine Erstattung beantragen können. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet jedoch ausschließlich Ihre Krankenkasse.
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Die Entscheidung, nur noch Festbeträge zu übernehmen, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden getroffen – nicht von der Stadt Haltern am See. Beschwerden oder Nachfragen zur Höhe der übernommenen Beträge richten Sie bitte direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Die Stadt Haltern am See hat keinen Einfluss auf die Festsetzung der Festbeträge und ist verpflichtet, die Satzung umzusetzen.
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Ja – selbstverständlich. Die Rettungskräfte der Stadt Haltern am See sind weiterhin rund um die Uhr für Sie im Einsatz.
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Ja, als Patientin oder Patient des Rettungsdienstes kann es sein, dass Sie künftig einen Differenzbetrag zwischen Krankenkassen-Festbetrag und Satzungsgebühr tragen müssen.
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Für Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Haltern am See zwischen 1. September und 31. Dezember 2025 gelten beispielsweise folgende Eigenanteile für Patientinnen und Patienten (Gebühren variieren je nach Stadt):
- Rettungswagen: 199,69 Euro
- Krankentransportwagen: 96,88 Euro
- Notarzteinsatz: 289,18 Euro
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Weil sie gesetzlich verpflichtet ist, die gültige Gebührensatzung umzusetzen.
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Am Einsatz ändert sich nichts – die Rettungskräfte kommen weiterhin uneingeschränkt und sofort.