Leistungen Grundbesitzabgaben
Unter der Bezeichnung Grundbesitzabgaben werden z. B. die Grundsteuern, Abfallbeseitigungsgebühren, Entwässerungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren geführt.
Anstatt der Übersendung der Grundbesitzabgabenbescheide per Post können Sie jetzt auch Onlinebescheide erhalten.
Haben Sie Ihr Haus verkauft?
Dann ist folgende abgabenrechtliche Situation ist eingetreten:
1. Benutzungsgebühren:
Sie bleiben bis zum Ende des Monats zahlungspflichtig, in den der Eigentumswechsel fällt.
Bei den Benutzungsgebühren (Abfall-, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Gewässerunterhaltung) besteht die Gebührenpflicht für den Erwerber ab dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs gemäß Kaufvertrag.
Soll aber die Gebührenpflicht insgesamt zu einem bestimmten Zeitpunkt (immer ab 1. eines Monats) auf den Erwerber übergehen, so füllen Sie bitte einen "Antrag auf Trennung der Benutzungsgebühren" aus und senden ihn unterschrieben an das Steueramt der Stadt Haltern am See zurück.
Der Zeitpunkt, ab dem die Gebührentrennung vorzunehmen ist, muss durch die Unterschrift des Erwerbers auf dem Antragsformular bestätig werden. Nur dann kann der Antrag bearbeitet werden.
Die Antragstellung bewirkt folgendes:
Sie erhalten einen geänderten Abgabenbescheid mit einer Gutschrift der Benutzungsgebühren ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Gleichzeitig erhält der Erwerber einen Abgabenbescheid (mit einem anderen Kassenzeichen) über die Gebühren für die restliche Zeit des laufenden Jahres.
Der Antrag auf Trennung der Benutzungsgebühren sollte zeitnah erfolgen. Rückwirkende Umschreibungen werden nicht durchgeführt (z. B. wenn im Oktober beantragt wird, das Grundstück ab April umzuschreiben).
2. Grundsteuer:
Bei einem Eigentumswechsel bleiben Sie solange zahlungspflichtig, bis das Finanzamt Marl eine Eigentumsumschreibung durchgeführt hat, die kraft des Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres nach der Veräußerung erfolgt. Sie haben daher noch die gesamte Grundsteuer des Jahres, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat, zu entrichten.
Das Steueramt hat keine rechtliche Möglichkeit, die Grundsteuer vor der steuerrechtlichen Eigentumsumschreibung durch das Finanzamt Marl von dem Erwerber anzufordern.
Wichtiger Hinweis:
Erst nach Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheids durch das Finanzamt Marl kann der Erwerber zur Grundsteuer veranlagt werden.
Die Grundsteuer für das Veräußerungsjahr können Sie in jedem Fall auf privatrechtlichem Wege verrechnen.
Die aktuellen Gebühren können Sie den Satzungen entnehmen oder Sie finden die Gebührenhöhen und nähere Informationen im Fachbereich Abfallwirtschaft, Leistungen, Gewässerunterhaltung.
Bei Fragen zur Abfallbeseitigung (Abfallberatung) und Zuteilung / Tausch von Abfallgefäßen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsbetriebe Abteilung Abfallwirtschaft.
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Die Erhebung der Steuern und Gebühren erfolgt nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und den jeweiligen Gebührensatzungen.
Die Grundbesitzabgaben sind regelmäßig quartalsweise zahlbar, und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres.
Wenn Sie die Zahlungen nur einmal jährlich (zum 01.07.) leisten wollen, können Sie einen Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben stellen (Antrag s.u.).
Es ist auch möglich, die Grundbesitzabgaben monatlich zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die monatliche Rate mindestens 50,00 € beträgt. Der Betrag wird dann jeweils zum 15. des Monats abgebucht (Einzugsermächtigung ist Voraussetzung), wobei die Januar und Februarrate zusammen am 15.02. eingezogen wird.
Eine Umstellung auf Monatszahler (Antrag s.u.) während des laufenden Jahres ist nicht möglich, der Antrag gilt jeweils ab dem Folgejahr. -
Formulare
- Antrag auf Trennung der Benutzungsgebühren
- Antrag auf jährliche Zahlung der Grundbesitzabgaben (mit dem Grundbesitzabgabenbescheid) erhobenen Gebühren
- Antrag auf monatliche Zahlung der Grundbesitzabgaben
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Anmeldung zur Teilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)Bankeinzugformular
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Empfangsvollmacht
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)Vollmacht Empfangsvollmacht
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Widerruf der SEPA-Bankeinzugsermächtigung
Bankeinzugformular
Satzungen-
6.04 Satzung über die Abfallentsorgung vom 01.12.2017
Satzung über die Abfallentsorgung
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6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 28.11.2014
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung
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6.10.1 Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2004
Straßenreinigungssatzung - siehe auch Nr. 6.10.2 -Information zur Straßenreinigungssatzung
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6.10.2 Informationen zur Straßenreinigungssatzung von Januar 2023
Die Größe der Datei beträgt 1,5 MB. Das Öffnen kann je nach Internetzugang einige Zeit in Anspruch nehmen.
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6.10.3 Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 20.12.2004
Gebührensatzung Straßenreinigung
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6.12.1 Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Entwässerungssatzung
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6.14 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
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6.16 Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer
Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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