Projekt Städtebauliches Verkehrskonzept der Stadt Haltern am See

Das Verkehrskonzept stellt neben dem integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) die zweite vorbereitende Rahmenplanung für die Innenstadt dar. Es ist in der Verkehrsplanung der Stadt ein zentraler Baustein zur Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsbedingungen. Das Konzept wurde im September 2020 in Auftrag gegeben. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte mit dem Hildener Planungsbüro „büro stadtVerkehr“. Das fertige Konzept wurde Ende 2022 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen.
Das Untersuchungsgebiet reicht vom Bahnhof Haltern am See über das Schulzentrum an der Holtwicker Straße bis zur Innenstadt Halterns. Darüber hinaus wurde eine Parkraumuntersuchung durchgeführt, die über das Untersuchungsgebiet hinaus auch das Quartier um das St. Sixtus-Hospital einbezieht.
Ziele des Verkehrskonzepts sind die Erarbeitung einer „Stadtpromenade“ vom Bahnhof über die Holtwicker Straße und die Koeppstraße bis hin zur Innenstadt, die Aufweichung der Barrierewirkung der Bundesstraße B 58 zwischen dem Kardinal-von-Galen-Park und dem Kärntner Platz, die Prüfung durchgängiger Radverkehrsanlagen auf dem äußeren Straßenring um die Innenstadt sowie die Beruhigung des Verkehrs am Markt in der Innenstadt.
Im Rahmen der Bearbeitung wurden neben umfangreichen Analysen des Bestandes auch verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt. Dazu zählten zwei Bürgerbeteiligungen zu Beginn und vor Ende der Konzeptionierung, die Durchführung eines Arbeitskreises mit Vertretern des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW), dem Kreis Recklinghausen sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH, ein zweitägiger Workshop mit Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums an der Holtwicker Straße sowie zwei Arbeitskreise mit den Fraktionen des Stadtrates.
Darüber hinaus fand im Juli 2022 ein sogenannter „Fußverkehrs-Check“ – durchgeführt vom FUSS e.V. – statt, bei dem bei einer Ortsbegehung Schwachstellen für den Fußverkehr identifiziert und mögliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Auch hier waren – gemeinsam mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung – Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie die Polizei und der Seniorenbeirat beteiligt. Die Ergebnisse des Fußverkehrschecks wurden ebenfalls im Verkehrskonzept berücksichtigt.
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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