Leistungen Entwässerungsgebühren
Nach der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden die Entwässerungsgebühren erhoben.
Die Stadt erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab oder nach der tatsächlichen Einleitungsmenge. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und / oder befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken.
Aber auch die Nutzung einer zusätzlichen Eigenwasserversorgung oder Regenwassernutzungsanlage (z. B. für die sanitären Einrichtungen) ist bei der Bemessung zu berücksichtigen; die Nutzung muss der Servicegruppe Steuern und Finanzen gemeldet werden.
Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2025 je m³ Abwasser 2,99 EUR.
Bebaute und / oder befestigte Grundstücksflächen werden in drei Klassen unterteilt:
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Klasse 1 = befestigte und / oder bebaute Flächen, von denen direkt oder indirekt Nieder-schlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (z. B. Asphalt, Beton, Pflaster, Verbundsteine und Dächer, die keine Gründächer sind),
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Klasse 2 = teilversiegelte Flächen, von denen direkt oder indirekt Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, die aber aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit eine teilweise Versickerung ins Erdreich zulassen (z. B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster und andere wasserteildurchlässige Flächen),
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Klasse 3 = Gründächer (Dachflächen mit einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Niederschlagswasserabfluss bewirken).
Grundstücksflächen der Klasse 1 sind ohne Abzug gebührenpflichtig (zu 100 %). Infolge ihrer zumindest eingeschränkten Wasserdurchlässigkeit bzw. Wasserrückhaltefähigkeit werden die jeweiligen tatsächlichen Grundstücksflächen der Klasse 2 zu 75 % und der Klasse 3 zu 50 % als bebaute und / oder befestigte Grundstücksflächen veranlagt.
Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.2025 je angefangene m² bebaute und / oder befestigte Fläche 0,94 EUR.
Zwischenzähler für die Gartenbewässerung
Wenn Sie Ihren Garten beispielsweise mit Trinkwasser bewässern, kann die Abwassergebühr reduziert werden. Ihre Ersparnis beträgt ab dem 01.01.2025 je m³ 2,99 EUR.
Voraussetzung hierzu ist:
· die betreffende Zapfstelle dient ausschließlich der Gartenbewässerung und hat keinen Kanalanschluss (Abfluss, Waschbecken, etc.)
· in die Zuleitung, die zu dieser Zapfstelle führt, ist ein geeigneter Zwischenzähler fest installiert
Teilen Sie den Einbau des Zwischenzählers für die Gartenbewässerung bitte schriftlich mit. Auch der Zählerstand ist schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Meldung ist auch bei einem Zählerwechsel erforderlich.
Der Abzug der auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Erhebungszeitraums geltend zu machen; der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Verspätet eingereichte Zählerstandsmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Kleiner Tipp:
Wir raten Ihnen, die Ablesung Ihres Zwischenzählers zeitgleich mit der Ablesung Ihres Hauptzählers vorzunehmen. So versäumen Sie die Frist zur Abgabe des Zählerstands nicht und Ihr Verbrauch wird direkt im Jahresbescheid als Gutschrift ausgewiesen.
Sofern zwei oder mehr Zwischenzähler installiert sind, muss die jährliche Ablesung für jeden Zähler einzeln erfolgen.
Unten auf dieser Seite finden Sie die Online-Formulare für die Mitteilung über den Einbau eines Zwischenzählers und zur Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung.
Die Anträge können über das Serviceportal der Stadt Haltern am See gestellt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung beim Servicekonto NRW (BundID) notwendig, mit der Sie auch weitere Verwaltungsdienstleistungen bei der Stadt Haltern am See und anderen Behörden in NRW stellen können.
Im Portal haben Sie einen Überblick über Ihre Anträge und deren Bearbeitungsstatus.
Bei technischen Fragen zur Entwässerung wenden Sie sich an den Fachbereich 81 Wirtschaftsbetriebe Eigenbetrieb Stadtentwässerung:
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02364 / 933-370 Herr Koene
- 02364 / 933-347 Herr Heßling-Mecking
Sie finden die Sachbearbeiter im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 im 1. OG Zimmer 1.28 - 1.30.
Bei Fragen zur Gebührenveranlagung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich 20 Finanzen.
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02364 / 933-145 Frau Tuttmann
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02364 / 933-144 Herr Zeinalov
- 02364 / 933-143 Frau Hass
Sie finden die Sachbearbeiter im Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 im 2. OG Zimmer 2.26 - 2.28.
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Formulare
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Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Zählerstandsmeldung der Zwischenzählerwasseruhr für die Gartenbewässerung
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
Satzungen-
6.12.1 Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Entwässerungssatzung
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6.14 Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 14.12.2005
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
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Anmeldung eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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