Leistungen Hochzeitsallee - Pflanzung eines Hochzeitsbaumes

Die Stadt Haltern am See möchte Brautpaaren die Möglichkeit geben, durch die Pflanzung eines Hochzeitsbaumes ein bleibendes Symbol der Erinnerung an ihre Hochzeit zu erhalten. Auch für Ehejubiläen kann ein Hochzeitsbaum ein gelungenes Geschenk darstellen.
Als Standort für die Hochzeitsallee ist der Karl-Homann-Weg am Halterner Stausee ausgewählt worden. Jedes Jahr im November wird für die Brautpaare, die sich für diese Aktion angemeldet haben, ein Hochzeitsbaum gepflanzt.
Um ein, dem Charakter einer Allee entsprechendes, einheitliches Gesamtbild zu schaffen, wird die Hochzeitsallee nur mit einer Baumart, der Winter-Linde, bepflanzt.
Die Pflanzung wird für Sie fachgerecht von einem Gartenbauunternehmen vorgenommen.
Vor dem Baum wird ein Namensschild aufgestellt, auf dem die Namen des Hochzeitspaares und der Tag der Baumpflanzung festgehalten sind. Außerdem erhalten die Paare eine Baumurkunde.
Anmeldung
Sie können sich ab dem 01. Januar bis zum 31. August eines jeden Jahres für den jeweils im Herbst stattfindenden Pflanztermin über das Serviceportal anmelden. Anmeldungen für das Folgejahr können nicht vorab angenommen werden. Das Formular ist nur im oben genannten Zeitraum aktiv.
Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum 31. August einschließlich möglich. Die Anmeldung ist ab diesem Termin verbindlich und kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Für die Anmeldung werden folgende Daten benötigt:
- die Namen des Hochzeitspaares nach der Eheschließung (Vornamen, Nachname oder gegebenenfalls unterschiedliche Nachnamen) für die Beschriftung des Namensschildes und der Baumurkunde,
- die Adresse des Hochzeitspaares,
- die Telefonnummer und E-Mail,
- die Rechnungsadresse, falls diese von der Adresse des Hochzeitspaares abweicht,
- der Anlass der Pflanzung (Hochzeit oder Hochzeitsjubiläum)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
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Ein Hochzeitsbaum kostet 400,00 €. Mit der Zahlung dieses Betrages sind alle Kosten, sowohl die Pflanzung als auch die Pflege des Baumes, abgegolten. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Rechnung erhalten Sie im September nach Ablauf der allgemeinen Anmeldefrist. Der Betrag ist dann bis zum 30. September zahlbar; eine Berücksichtigung ist ansonsten nicht möglich.
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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