Leistungen Lärmschutz

Neben einer Reihe von lärmtechnischen Regelwerken, Berechnungsgrundlagen und Vorschriften, die im Lärmschutz ihre Anwendung finden, sind vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von Bedeutung.

Der Bereich Ordnung der Stadt Haltern am See ist für verhaltensbedingte Störungen zuständig. Handelt es sich um Störungen, die sich aus dem Betrieb von technischen Anlagen ergeben, wenden Sie sich bitte an das Vestische Umweltzentrum des Kreises Recklinghausen. Der Kreis Recklinghausen ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 02361/53-0.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Fotos der Informationsveranstaltung

Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung2
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung3
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung4
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung5
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung8
© Stadt Haltern am See

Luftaufnahmen des Areals

Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Zurück zum Seitenanfang