Leistungen Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wird zweckgebunden als Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt, ist einkommensabhängig und dient nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem monatlichen Gesamteinkommen und der Höhe der Miete bzw. der Belastung. Wohngeld wird gewährt als
- Mietzuschuss (für angemieteten Wohnraum)
- Lastenzuschuss (für selbstbewohntes Wohneigentum).
Zuständig für die Antragsannahme und Bearbeitung von Wohngeld- und Lastenzuschussanträgen ist der Fachbereich Ordnung und Soziales. Ebenso werden hier Negativbescheinigungen ausgestellt.
Für das Pflegewohngeld (Wohngeld in stationären Pflegeeinrichtungen) ist das Kreissozialamt zuständig. Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Recklinghausen.
Wohngeldstelle Haltern am See:
Rathaus, Dr.- Conrads - Str. 1, 45721 Haltern am See
1. Etage, Raum 1.15 und 1.16
E-Mail: wohngeldstelle@haltern.de
Fax: 02364 / 933-6250
Offene Sprechstunde:
Montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ausserhalb der Öffnungszeiten keine persönlichen Vorsprachen ohne Termin möglich sind. Nutzen Sie gerne den "online-Wohngeldantrag" (siehe unten) oder klären Sie Ihre Frage telefonisch.
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- Frau U. Haacke (Buchstaben A-B, K-R)
- Frau S. Ide (Buchstaben C-J)
- Frau S. Juraschek (Buchstaben S-Z)
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Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass es sich um Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum handelt, die berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sind.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Es wird in der Regel ab Beginn des Antragsmonats für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Empfänger von Transferleistungen (SGB II, SGB XII o.ä.), bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden, haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch. Dies gilt auch für die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt worden sind.
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Die Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld ist individuell. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie bei der Wohngeldstelle erfragen.
- Informationen zum Wohngeld des Ministeriums
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Wohngeldrechner und online-Wohngeldantrag
Lastenzuschuss Lastenzuschuß
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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