Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsberechtigt sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Grundsicherung im Alter
Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreicht.
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Anspruch hat, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, das heißt weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, und bei dem unwahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung der dauerhaft vollen Erwerbsminderung erfolgt vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Anspruch hat auch, wer in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist.
Offene Sprechstunde des Sozialamtes:
Montags und donnerstags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Termine außerhalb der offenen Sprechstunde können telefonisch vereinbart werden.
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an den Soziallotsen der Stadt Haltern am See.
Bei Fragen zum laufenden Leistungsbezug wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.
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- Frau C. Eirich (Allgemeine Fragen)
- Frau M. Göttlich (Buchstaben A, B)
- Frau C. Leying (Buchstaben C-J, M)
- Frau M. Keiser (Buchstaben K, L)
- Herr D. Gehrmann (Buchstaben N-O, S-Z)
- Frau J. Urmann (Buchstaben P, R)
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Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Feststellung durch den Rentenversicherungsträger), - ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem/der nicht getrennt lebenden PartnerIn
bestreiten können.
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Das Antragsformular sowie dazugehörige Merkblätter erhalten Sie beim Sozialamt. Bei Bedarf können Ihnen die Unterlagen auch postalisch zugesandt werden. Dem ausgefüllten Antragsformular sind weitere Unterlagen und Nachweise beizufügen. Hierzu gehören insbesondere:
- Personalausweis/Pass
- falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Antragstellung durch Dritte: Vollmacht/Betreuungsurkunde
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Kontoauszüge aller Konten (auch Sparbücher)
- Mietvertrag sowie etwaige Mietanpassungen
- zuletzt erhaltene Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- bei selbstgenutztem Wohneigentum: Belege über die Höhe der Kosten
- Versicherungsnachweise (z.B.: Hausrat- oder Haftpflichtversicherung)
Die Berechnung der Leistungen ist individuell. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, können Sie beim Sozialamt erfragen.
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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