Die Stadt Haltern am See stellt mit der nun aktualisierten Fassung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2026/2027 eine weiterhin sehr gute Betreuungssituation für Familien sicher. Der Bedarfsplan wurde in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales einstimmig beschlossen.
In den Kindertageseinrichtungen stehen im kommenden Kindergartenjahr insgesamt 1.367 Plätze zur Verfügung. Davon entfallen 1.045 Plätze auf Kinder über drei Jahre und 322 Plätze auf Kinder unter drei Jahren. Ergänzt wird das Angebot durch die Kindertagespflege mit aktuell 88 Plätzen.
Besonders erfreulich ist die Situation im Ü3-Bereich: Für 1.022 gemeldete Kinder über drei Jahre stehen 1.045 Plätze bereit. Damit liegt die Versorgungsquote bei über 100 Prozent. Allen Kindern mit Rechtsanspruch kann somit ein Betreuungsplatz angeboten werden. Darüber hinaus bleiben einzelne Kapazitäten verfügbar, um auch kurzfristige Bedarfe – etwa durch Zuzüge – flexibel abdecken zu können.
Im U3-Bereich macht sich der demografische Rückgang bemerkbar. Obwohl ausreichend Plätze vorhanden sind, werden diese derzeit weniger stark nachgefragt. Die Versorgungsquote für Kinder mit Rechtsanspruch liegt bei 75 Prozent. Insgesamt zeigt sich, dass Familien Betreuungsangebote für jüngere Kinder aktuell zurückhaltender in Anspruch nehmen.
Als Flächengemeinde verzeichnet Haltern am See unterschiedliche Entwicklungen in den Ortsteilen. Während in Lavesum, Sythen und Hullern die Nachfrage besonders hoch ist, stehen in anderen Bereichen noch einzelne Plätze zur Verfügung. Durch frühzeitige Anpassungen der Gruppenstrukturen in einigen Einrichtungen konnte eine ausgewogenere Verteilung erreicht werden. Auch im Bereich der inklusiven Betreuung setzt die Stadt weiterhin auf flexible Lösungen, um Kindern mit besonderem Förderbedarf bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Stadt Haltern am See trotz demografischer Veränderungen gut aufgestellt ist. Familien können sich auch im kommenden Kindergartenjahr auf ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot verlassen.
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