Information zur Änderung der Schulordnung und der Schulgeldordnung der Städtischen Musikschule Haltern am See ab dem 01. Januar 2026

 

Die Städtische Musikschule Haltern am See hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer festen Institution im kulturellen Leben der Stadt entwickelt. Seit über 50 Jahren leistet sie erfolgreich musikpädagogische Arbeit und trägt wesentlich zur kulturellen Bildung und zur positiven Außenwirkung der Stadt bei. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Infrastruktur und fördert das kulturelle Image Halterns nachhaltig.

Angesichts der Verschlechterung der Finanzlage der Stadt Haltern am See sind Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung unvermeidlich. 

Die Musikschule finanziert sich neben einer Landeszuweisung insbesondere durch Schulgeldbeiträge, deren Höhe in der Schulgeldordnung festgelegt ist. Diese wurde letztmalig zum 01.01.2014 angepasst. 

Nach nunmehr zwölf Jahren ist eine Aktualisierung der Schulgeldordnung erforderlich, um die deutlich gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten. Nur so kann ein wirtschaftlich vertretbarer Zuschussbedarf und damit der Fortbestand der Musikschule langfristig gesichert werden. 

Bei der Ausgestaltung der neuen Schulgeldordnung wurde weiterhin besonderer Wert daraufgelegt, soziale Härten abzumildern. Ermäßigungen bestehen weiterhin in Form von

  • einem Einstiegsrabatt,
  • Geschwister- und Fächerermäßigungen,
  • reduzierten Schulgeldern für Familien und Schülerinnen/Schülern mit einem Jahreseinkommen unter 49.080 €,
  • einem anteilig vergünstigten Tarif E45 (Einzelunterricht 45 Minuten) für besonders begabte Schülerinnen und Schüler.

Um das Angebot der städtischen Musikschule in seiner Qualität weiterhin gewährleisten zu können, ist diese Anpassung der Schulgeldbeträge an die allgemeine Kostenentwicklung unumgänglich. Wir hoffen für die geplante Anhebung der Schulgeldbeiträge zum 01.01.2026 auf Ihr Verständnis. 

Sollten Musikschülerinnen oder Musikschüler sich doch dazu entschließen, den Unterricht aufgrund der höheren Schulgeldbeträge nicht fortführen zu wollen, haben diese die Möglichkeit, den Unterricht ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 31.12.2025 schriftlich zu beenden. 

Die geänderte Schulordnung und die Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Haltern am See sind unter der Kachel "Schulordnung und Formulare" einsehbar.  Auch im Verwaltungsbüro der Musikschule sind Exemplare erhältlich.

Falls Sie noch Fragen zum Schulgeld etc. haben, steht Ihnen das Musikschulteam gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Verbunden mit der Hoffnung, dass unsere Musikschülerinnen und Musikschüler auch weiterhin die vielfältigen Unterrichtsangebote der Musikschule der Stadt Haltern am See wahrnehmen, wünschen wir Ihnen alles Gute für das Jahr 2026.

 

Herausgeber der Meldung

Stadt Haltern am See
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
45721 Haltern am See

Telefon: 02364 933 402

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