Leistungen Zweitwohnungsteuer

Die Stadt Haltern am See erhebt entsprechend der Zweitwohnungsteuersatzung eine Zweitwohnungsteuer.

Wer eine solche Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat dies innerhalb von einem Monat schriftlich anzuzeigen.

Ist dies der Fall, verwenden Sie bitte die Steuerklärung zur Zweitwohnungsteuer (s. unten). Die Meldung der Aufgabe dieser Zweitwohnung kann formlos erfolgen.

Die Meldung dieser Zweitwohnung kann formlos erfolgen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zweitwohnungsteuersatzung (s. unten).

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Fotos der Informationsveranstaltung

Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung2
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung3
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung4
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung5
© Stadt Haltern am See
Bahnhofsquartier-Informationsveranstaltung8
© Stadt Haltern am See

Luftaufnahmen des Areals

Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
Luftaufnahme des Bahnhofquartiers
© Stadt Haltern am See
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