Leistungen Grundsteuer
Die Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuergesetz.
Das Finanzamt Marl stellt fest, wer Eigentümer des Grundstücks, des Hauses, der Wohnung usw. ist und ermittelt den Wert des Objektes. Diese Feststellungen werden Ihnen mit dem sogenannten Grundsteuerwertbescheid und dem Grundsteuermessbetragsbescheid mitgeteilt. Diese Feststellungen bzw. Festsetzungen werden vom Finanzamt grundsätzlich auf den 01.01. eines Jahres getroffen.
Bei Einwendungen, die sich auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags beziehen, wenden Sie sich bitte an das für die Stadt Haltern am See zuständige Finanzamt Marl (Tel. 02365 / 516-0).
Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform
In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.
Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen. Nur so können die Städte und Gemeinden auch nach 2025 von der Grundsteuer als einer zentralen Säule der Kommunalfinanzierung profitieren. Mit der Grundsteuer werden u.a. Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter diesem Link.
-
Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuern. D. h. der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Haltern am See multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Der gültige Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) beträgt 400 %.
Der gültige Hebesatz für Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) beträgt 825 %.
-
Bei einem Eigentumswechsel ist folgendes zu beachten:
Steuerpflichtig für das laufende Kalenderjahr ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.
Die Vorlage der Grundbuchänderung oder des Kaufvertrages reicht aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen nicht aus.
Hinweis: Haben Sie Ihr Haus verkauft?
Sie haben Ihr Haus verkauft? Dann ergibt sich hinsichtlich Benutzungsgebühren und Grundsteuer eine neue abgabenrechtliche Situation. Alle Informationen
-
Formulare
-
Anmeldung zur Teilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)Bankeinzugformular
-
Empfangsvollmacht
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)Vollmacht Empfangsvollmacht
-
Widerruf der SEPA-Bankeinzugsermächtigung
Bankeinzugformular
-
Anmeldung zur Teilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren
-
Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
-
-
-
- Dokument
-
-
-
-
-
- Dokument