Wie in vielen Städten und Gemeinden wird auch in Haltern am See eine Hundesteuer erhoben. Auf Grundlage der Hundesteuersatzung sind alle Hunde auf Halterner Stadtgebiet von ihren Halterinnen und Haltern ordnungsgemäß bei der Stadt Haltern am See zur Hundesteuer anzumelden. Derzeit beträgt die Hundesteuer in Haltern am See 96 Euro jährlich für den ersten Hund; für jeden weiteren Hund fällt die Steuer entsprechend höher aus.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass aus verschiedenen Gründen jedoch nicht alle Hunde ordnungsgemäß angemeldet werden. Um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, beabsichtigt die Stadt Haltern am See nun in den kommenden Monaten erneut eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durchzuführen, so wie es im Jahr 2016 das letzte Mal der Fall gewesen ist.
Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Vierbeiner - sofern noch nicht geschehen - noch vor Beginn der Hundebestandsaufnahme anzumelden. Die Anmeldung zur Hundesteuer kann online über das städtische Serviceportal erfolgen. Eine Anmeldung ist aber auch per E-Mail an das Steueramt der Stadt Haltern am See (steueramt@haltern.de) oder telefonisch unter der Rufnummer 02364 933 143 zu den Öffnungszeiten möglich.
Die Bestandsaufnahme wird durch ein von der Stadt Haltern am See beauftragtes Unternehmen erfolgen. Die Mitarbeitenden dieses Unternehmens tragen sichtbar eine von der Stadt Haltern am See ausgestellte Legitimation und werden alle Haushalte im Stadtgebiet nach dem vorhandenen Hundebestand befragen. Die Wohnungen werden nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren an der Haustür kassiert.
Sofern bei der Hundebestandsaufnahme Hunde festgestellt werden, die bisher nicht steuerlich angemeldet sind, müssen die betroffenen Halterinnen und Halter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem zusätzlichen Bußgeld rechnen. Dieses kann je nach Einzelfall und Höhe der hinterzogenen Steuer bis zu 10.000 Euro betragen.
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