A - Abmeldung bis Adventskonzert
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Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten (siehe unten unter Formulare). Abmeldungen werden durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Abmeldungen vom Unterricht in einem Haupt- bzw. Ensemble-/Ergänzungsfach sind nur zum Ende eines Trimesters (30. April, 31. August und 31. Dezember eines Jahres) möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens einen Monat vorher, also bis zum 31. März, 31. Juli und 30. November schriftlich zugegangen sein. Verspätet eingehende Abmeldungen können erst zum nächsten Termin anerkannt werden.
Abmeldungen für die Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und MamMuT sind nur bis zum Ende des 2. Monats nach Unterrichtsbeginn (Probezeit) und zum Ende eines durchgeführten Unterrichtsjahres bzw. ersten Schuljahres bei MamMuT möglich. -
Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter....
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldungen werden durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam. Mit der Anmeldung werden die Schulordnung und die Schulgeldordnung für die Musikschule anerkannt.
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In jedem Jahr findet samstags vor dem 3. Advent das große Adventskonzert der Städtischen Musikschule Haltern am See statt. Verschiedenste Ensembles stimmen die Zuhörerinnen und Zuhörer mit ihren musikalischen Beiträgen auf eine besinnliche Weihnachtszeit ein. Traditionell beendet der Auftritt der Kinder des Elementarbereichs unser Konzert.
B - Bankeinzug
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Ganz bequem können Sie das Schulgeld von Ihrem Konto abbuchen lassen. Füllen Sie hierfür bitte die „Anmeldung zur Teilnahme am SEPA-Bankeinzugsverfahren“ (zu finden unter „Formulare“) aus und senden Sie es an die Stadtkasse Haltern am See.
E - Einführungskurs bis Ergänzungsfächer
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Ein Einführungskurs im Instrumental- und Vokalbereich geht über 10 Unterrichtseinheiten und kann abhängig von den Kapazitäten aufbauend auf einen Schnupperkurs belegt werden. Hier lernen Sie erste Musikstücke auf dem jeweiligen Instrument nach Noten zu spielen. Es kann Ihnen, soweit vorhanden, ein Instrument kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
10 Unterrichtseinheiten im 3er- 5er Gruppenunterricht á 45 Minuten 130,00 Euro 10 Unterrichtseinheiten im 2er Gruppenunterricht á 45 Minuten 150,00 Euro 10 Unterrichtseinheiten im Einzelunterricht á 30 Minuten 205,00 Euro 10 Unterrichtseinheiten im Einzelunterricht á 45 Minuten 275,00 Euro -
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Haltern am See kann auf Antrag das Schulgeld für die Hauptfächer (Tarife A -G) einkommensabhängig ermäßigt werden. Die Anträge auf Ermäßigung sind zusammen mit den jeweiligen Nachweisen in der Geschäftsstelle der Musikschule zu stellen. Anträge finden Sie....
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Im ersten Unterrichtsjahr des Instrumental- und Vokalunterrichts wird das Schulgeld in den Tarife E45S bis G60E3-5 um einen 10%igen Einstiegsrabatt ermäßigt.
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Die Städtische Musikschule Haltern am See möchte Kinder möglichst früh fördern und an die Musik heranführen. Wir bietet für Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren folgende Unterrichte an:
- Die zweijährigen Kurse der Musikalische Früherziehung starten jeweils im September und richtet sich an Kinder, die in den Jahr 4 Jahre alt werden. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 22,00 Euro pro Monat. Die Kinder besuchen den Kurs ohne Begleitung.
- Wir bieten für Kinde des 1. und 2. Grundschuljahres einjährige Kurse der Musikalischen Grundausbildung mit dem Schwerpunkt Ukulele und Cajón an.
- Der MamMuT (Mach-mit-Musik-und-Tanz)- Unterricht wird für die Erstklässler der teilnehmenden Grundschulen angeboten.
- Die zweijährigen Kurse der Musikalische Früherziehung starten jeweils im September und richtet sich an Kinder, die in den Jahr 4 Jahre alt werden. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und dauert in der Regel 60 Minuten und kostet 22,00 Euro pro Monat. Die Kinder besuchen den Kurs ohne Begleitung.
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Wir bieten in verschiedenen Fächern einen Ensembleunterricht an. Bei Belegung eines Hauptfaches ist die Teilnahme am Ensembleunterricht kostenfrei. Ansonsten beträgt das Schulgeld:
Schülerinnen und Schüler Tarif H 7,50 Euro monatlich Erwachsene Tarif I 15,00 Euro monatlich
F - Fächerermäßigung bis Formulare
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Enthält die Teilnehmerin/der Teilnehmer Unterricht in mehr als einem entgeltpflichtigen Instrumental-/Vokalfach wird der Gesamtbetrag des zu zahlenden Schulgeldes für jedes zusätzlich belegte Instrumental-/Vokalfach um 10 % ermäßigt. -
Belegen Kinder/Jugendliche gemeinsamer Personensorgeberechtigter bzw. mehrere Mitglieder einer Familie ein Hauptfach, wird eine Familienermäßigung gewährt.
Die Familienermäßigung wird auf den Gesamtbetrag des zu zahlenden Schulgeldes angewendet und beträgt:10% ab 2 Teilnehmerinnen/Teilnehmern 15 % ab 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmern 20 % ab 4 und mehr Teilnehmerinnen/Teilnehmern
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Die Ferien- und Feiertagsregelung sowie sonstige örtliche Regelungen für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Haltern am See gelten auch für die Musikschule. Ausgenommen hiervon sind die beweglichen Ferientage. An diesen Tagen findet der Musikunterricht wie gewohnt statt.
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Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Musikschule Haltern am See e.V.
Schmeddingstr. 2
45721 Haltern am See
Vorsitzende Frau Christina Brechler
oder per E-Mail:
FV-Musikschule@gmx.de -
Formulare finden Sie unter....
G - Gesundheitsbestimmungen
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Ein „gesunder Umgang“ ist uns sehr wichtig.
Daher bitten wir alle Schülerinnen und Schüler mit ansteckenden Infektionskrankheiten vom musikalischen Unterricht fern zu bleiben, um die anderen Kinder und unsere Lehrkräfte zu schützen.
H - Haftung
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Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht grundsätzlich nicht.
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer bzw. seine gesetzliche Vertreterin/sein gesetzlicher Vertreter haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für die von ihr/ihm verursachten Schäden.
I - Instrumente bis Instrumentenvorstellung
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Informationen zu den Angebotenen Instrumentalfächern finden Sie unter...
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Einmal jährlich findet für die Schülerinnen und Schüler der auslaufenden Elementarkurse und alle Interessierte eine Instrumentenvorstellung statt. Hier haben die Kinder noch einmal die Möglichkeit Instrumente auszuprobieren, Fragen zu stellen und die Lehrkräfte kennenzulernen. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
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Im Rahmen der Bestände der Musikschule können für Unterrichtszwecke Instrumente an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entgeltpflichtig durch Abschluss eines entsprechenden Vertrags vermietet werden. Die Miete beträgt je nach Instrumentengruppe 10,00 bzw. 15,00 Euro monatlich. Nähere Einzelheiten erhalten Sie im Verwaltungsbüro.
K - Kontakt bis Kosten
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Für Fragen und sonstige Anliegen sind wir telefonisch zu den Öffnungszeiten unter 02364 933-444 für Sie zu erreichen.
Gerne können Sie uns auch per E-Mail an Musikschule@haltern.de kontaktieren.
Postalisch sind wir wie folgt zu erreichen:
Städtische Musikschule Haltern am See
Schmeddingstr. 2
45721 Haltern am See -
Für die Teilnahme an den Angeboten der Musikschule wird ein privatrechtliches Entgelt (Schulgeld) erhoben. Die näheren Einzelheiten (z.B. Höhe, Fälligkeit, Zahlungsweise und Änderung) werden in der Schulgeldordnung für die Musikschule geregelt.
L - Lehrkräfte
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Angaben zu unseren Lehrkräften finden Sie unter.....
M - MamMuT bis Musikalische Grundausbildung
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Informationen finden Sie unter ....Elementar...
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Informationen finden Sie unter .... Elementar
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Informationen finden Sie unter .... Elementar
N - Neujahrskonzert
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Im Januar jeden Jahres richtet die Städtische Musikschule ein großes Konzert in der Aula des Schulzentrums, Holtwicker Straße, aus. Dieses Konzert ist für alle musikbegeisterten Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Verbunden wird diese Veranstaltung mit dem Neujahrsempfang des Bürgermeisters und seiner Stellvertreter/Stellvertreterinnen. Der Termin wird jeweils rechtzeitig veröffentlicht.
O - Online-Unterricht
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Nach Absprache ist ein Online-Unterricht möglich. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Verwaltungsbüro.
P - Parken bis Probezeit
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In unmittelbarer Nähe unseres Gebäudes stehen Ihnen verschiedene Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der angrenzende "Musikschul-Parkplatz" kann kostenpflichtig genutzt werden.
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Im Elementarbereich ist für die Kinder, die die Musikalische Früherziehung, die Grundausbildung oder den Mammutunterricht besuchen, eine 2monatige Probezeit eingerichtet worden. Während dieser Zeit können die Kinder vom Unterricht abgemeldet werden; danach ist die Teilnahme im ersten Unterrichts- bzw. Schuljahr verbindlich.
S - Schnupperkurs bis Sommerfest
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wir bieten ihnen,,,,,
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Für die Teilnahme an den Angeboten der Musikschule wird ein privatrechtliches Entgelt (Schulgeld) erhoben. Das Schulgeld für Haupt- bzw. Ensembles-/Ergänzungsfächer ist ein Jahresentgelt, das sich jeweils auf ein Schuljahr (01.01. – 31.12.) bezieht. Es ist monatlich fällig zum jeweils 15. eines Monats. Das Schulgeld wird jeweils für ein Schuljahr in Rechnung gestellt. Sofern der Unterricht im Laufe des Schuljahres aufgenommen wird, wird das Schulgeld ab Unterrichtsbeginn bis zum Ende des Schuljahres berechnet.
Nachzahlungen, die sich durch Änderungen ergeben, sind nach Bekanntgabe der Änderungsrechnung fällig. Zahlungen sind auf ein Konto der Finanzbuchhaltung Haltern am See zu leisten.Schulgeldbeiträge ab 01.01.2023:
ermäßigtes Schulgeld in den Einkommensstufen Regelschulgeld I II III IV Einkommen > 49.084 Euro - 12.271 Euro - 24.542 Euro - 36.813 Euro - 49.084 Euro 100 % 60 % 70 % 80 % 90 % mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro Grundstufe(Elementarunterricht): Tarif A 22,00 13,20 15,40 17,60 19,80 Tarif B 27,50 16,50 19,25 22,00 24,75 Tarif C45 16,50 9,90 11,55 13,20 14,85 Instrumental-/Vokalunterricht SchülerInnen Tarif E45S 90,00 54,00 63,00 72,00 81,00 Tarif E30S 72,00 43,20 50,40 57,60 64,80 Tarif G45S2 55,00 33,00 38,50 44,00 49,50 Tarif G45S3-5 44,00 26,40 30,80 35,20 39,60 Tarif G60S3-5 49,50 29,70 34,65 39,60 44,55 Instrumental-/Vokalunterricht Erwachsene Tarif E45E 99,00 59,40 69,30 79,20 89,10 Tarif E30E 79,20 47,50 55,40 63,35 71,30 Tarif G45E2 60,50 36,30 42,35 48,40 54,45 Tarif G45E3-5 49,50 29,70 34,65 39,60 44,55 Tarif G60E3-5 54,45 32,65 38,10 43,55 49,00 Ensemblefächer SchülerInnen Tarif H 7,50 Ensemblefächer Erwachsene Tarif I 15,00 -
Einmal jährlich vor den Sommerferien findet auf dem Gelände der städt. Musikschule Haltern am See das große Sommerfest statt. Dort präsentieren sich Solisten, große und kleine Ensembles sowie die Kinder des Elementarbereiches. Bei Kaffee, Kuchen, Waffeln und Grillwurst kann bei lockeren Gesprächen dem musikalischen Können der Mitwirkenden gelauscht werden. Alle Einnahmen kommen dem Förderverein der Musikschule zugute. Der Termin wird jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.
T - Teilnahmebescheinigung
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Auf Wunsch kann eine Bescheinigung über den erteilten Unterricht ausgestellt werden. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.
U - Unterrichtsausfall bis Unterrichtsorte
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Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind, aus, so wird er nach Möglichkeit und in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern nachgeholt. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgesetzt und Teilnehmerinnen/Teilnehmer zu Gruppen zusammengefasst werden oder eine Vertretung gestellt werden.
Bei Unterrichtsausfall in einem Hauptfach von mindestens drei Unterrichtsstunden im Trimester, der nicht nachgeholt werden kann und der von der Musikschule zu vertreten ist, besteht Anspruch auf Erstattung des anteiligen Schulgeldes ab der ersten ausgefallenen Unterrichtsstunde. Die Erstattung erfolgt spätestens zum Schuljahresende. Ein Anspruch auf Erstattung entfällt, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Unterrichtsausfall zu vertreten hat.
Fällt der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Unwetter) oder aus Gründen, die die Teilnehmerin/der Teilnehmer zu vertreten hat, aus, so besteht seitens der Musikschule keine Verpflichtung, den Unterricht nachzuholen. Im Einzelfall können Sonderregelungen getroffen werden.
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Elementarunterricht
Musikalische Früherziehung = 60/45 Minuten Musikalische Grundausbildung = 45 Minuten MamMuT-Unterricht = 45 Minuten Instrumental/Vokalunterricht
Einzelunterricht = 30/45 Minuten 2er Gruppenunterricht = 45 Minuten 3er-5er Gruppenunterricht = 45/60 Minuten Ensembleunterricht
Ensembleunterricht = 45/60/75/90 Minuten Die Einteilung der Unterrichtseinheiten wird ausschließlich durch die Musikschule vorgenommen. Ein Anspruch auf Unterricht in einer bestimmten Gruppe, bei einer bestimmten Lehrkraft bzw. auf Erteilung von Einzelunterricht besteht nicht.
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Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Es wird in Trimester eingeteilt, die am 1. Januar, 1. Mai und 1. September beginnen.
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet.
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Der Unterricht wird in der Regel in den Räumen der Musikschule erteilt. Unser Musikschulgebäude befindet sich an der Schmeddingstraße 2.
Im Elementarbereich kann nach Möglichkeit und einer entsprechenden Anmeldezahl der Unterricht in den Ortsteilen erfolgen.
W - Wettbewerb
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Alle 2 Jahre findet der Halterner Musikwettbewerb in den Räumen der Musikschule statt. Gemeinsam mit dem Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Haltern e.V. und der Volksbank Westmünsterland eG ruft die Musikschule alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme auf. Ausgeschrieben ist dieser Wettbewerb für folgende Instrumente:
Holz- und Blechbläser, Streicher, Schlagzeug, Keyboard, Klavier, Akkordeon und Gitarre
Die Ausschreibung und die Anmeldungen werden frühzeitig bekanntgegeben bzw. ausgelegt.
Z - Zahlungspflichtige bis Zahlweise
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Zahlungspflichtige sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei Minderjährigen die Eltern/Personensorgeberechtigten.
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Das Schulgeld ist jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig. Die Zahlung ist auf ein Konto der Finanzbuchhaltung Haltern am See zu leisten.
Sie können das Schulgeld selbstverständlich auch ganz bequem von Ihrem Konto durch Erteilung eines SEPA-Mandats abbuchen lassen.