Leistungen Personenbeförderungsschein
Zuständig ist das Straßenverkehrsamt Marl. Das Bürgerbüro übernimmt allerdings die Annahme und Weiterleitung jeglicher Anträge.
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- Personalausweis / Reisepass-
- Führerschein
- Nachweis über 2 Jahre Fahrpraxis durch Fahrzeugschein