Leistungen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Notare können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die betreffenden Grundstücke erhalten.

Andere Antragsteller erhalten Daten aus dem Liegenschaftskataster, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Informationen in darstellender (Liegenschaftskarte) und beschreibender (Liegenschaftsbuch) Form.

Die Liegenschaftskarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und Gebäude dar.

Das Liegenschaftsbuch weist für die Flurstücke, deren Lage, Größe und Nutzung nach. Ferner enthält es den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch.

Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters ist der Fachdienst Kataster- und Geoinformationen des Kreises Recklinghausen.

Aufgrund der gesetzlichen Option und einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen besteht auch bei der Stadt Haltern am See die Möglichkeit Eigentümerinnen, Eigentümern und anderen Berechtigten im Auftrage der Katasterbehörde Auszüge (analoge Standardausgaben) aus dem Liegenschaftskataster in den Standardmaßstäben 1:1000 und 1:500 auszufertigen.

 

Ansprechpartner:

 

Informationen zu Einsicht und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster unter: "Liegenschaftskataster

Die Katasterbehörden stellen die Geodaten des Liegenschaftskatasters und hieraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit. Weitere Informationen sind beim Fachdienst Kataster- und Geoinformationen des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45655 Recklinghausen, Tel. 0 23 61/53-3041 oder unter katasteramt@kreis-re.de , erhältlich.

Grundbuchauszüge können nur vom Amtsgericht Marl, Postfach 11 60, 45741 Marl, Tel.: 0 23 65/513-0 erteilt werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Luftaufnahmen

Luftbildaufnahme Katharienhöfe
© Stadt Haltern am See
Luftbildaufnahme Katharienhöfe
© Stadt Haltern am See
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© Stadt Haltern am See
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