Leistungen Großraum- und Schwertransporte

Gemäß § 29 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessung, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen der Straßenverkehrszulassungsordnung überschreiten, einer Erlaubnis.

Gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 5 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Höhe, Länge und Breite die gesetzlichen allgemein zugelassenen Grenzen der StVO überschreiten, einer Ausnahmegenehmigung.

Zuständig ist in den Fällen des § 29 Abs. 3 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr.5 StVO das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen, in den Fällen des § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO der Bereich Ordnung der Stadtverwaltung.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
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Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
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Altglascontainer
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