Leistungen Vermögensverwaltung

Das Vermögen muss pfleglich und wirtschaftlich verwaltet werden. Außerdem ist ein ordnungsgemäßer Nachweis der Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben erworben hat, zu führen. Bei Geldanlagen (Wertpapieren, Einlagen bei Geldinstituten und sonstigen Forderungen) ist auf ausreichende Sicherheit und angemessene Ertragserzielung zu achten. Im einzelnen handelt es sich hier um:

  • Anlagevermögen (Finanzanlagen: Beteiligungen, Forderungen aus Darlehen, Kapitaleinlagen)
  • Finanzvermögen (Rücklagen: Geldanlagen)
  • Sondervermögen (Stiftungsvermögen: Geldanlagen)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
© Stadt Haltern am See
Altglascontainer
© Stadt Haltern am See
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