Leistungen Gewerbesteuer

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.

Die Gewerbesteuer wird in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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