Leistungen Lärmaktionsplanung der Stadt Haltern am See

Lärmaktionsplan Stadt Haltern am See
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr ab der 2. Stufe) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr ab der 2. Stufe) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.
In einem Fünfjahresrhythmus wird der Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen neu untersucht. Die betroffenen Hauptverkehrsstraßen und ‑straßenabschnitte in Haltern am See können in der jeweils aktuellen Stufe der Lärmkartierung auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) oder unter dem Link www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.
Seit dem 01.01.2015 werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienenlärm gesondert durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erarbeitet (Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung erfolgt jeweils in einem zweistufigen Verfahren. Die jeweils im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingehenden Anregungen werden geprüft und eingearbeitet.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, wurde in der 13. Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See am 29.09.2016 beschlossen.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 3. Stufe, wurde in der 25. Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See am 11.10.2018 beschlossen.
Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Haltern am See (4. Stufe)
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§47 d (5) BImSchG). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dazu die erforderlichen Daten im Rahmen der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung.
Der Lärmaktionsplan der 4. Stufe wurde am 27.06.2024 in der 14. Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 und Winter 2024 stattgefunden.
Der aktuelle Lärmaktionsplan, 4. Stufe, steht Ihnen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen
Zuwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Schallschutzfenster, werden Grundstücks- oder Wohnungseigentümern an Bundesfernstraßen gewährt. Zuständig ist der Bund als Baulastträger. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich ihres Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung stellen. Ansprechpartner für Haltern am See ist die Regionalniederlassung Ruhr vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz: Straßen.NRW). Anträge können auch an den Betriebssitz von Straßen.NRW gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Straßen.NRW: Lärmschutz an Straßen
In Bezug auf weitere Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Darlehen, Beratung) steht Ihnen das Förderportal auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:
Umgebungslärm NRW: Förderportal
Über den Förderlotsen werden Sie zielgerichtet zu passenden Förderangeboten geleitet.
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Info-Blätter
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Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"
Infos und Tipps für einen wirksamen Lärmschutz
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Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. und 3. Stufe
2. Stufe, Stand Oktober 2016 und 3. Stufe, Stand Oktober 2018 (ab Seite 112 des Dokuments)Lärm Lärmaktionsplan Lärmaktionsplanung
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Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 4. Stufe
4. Stufe, Stand Juni 2024Lärmaktionsplan
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Broschüre "Besser leben mit weniger Lärm"
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Umgebungslärm in NRW
Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Das Bahnhofsquartier soll zu einem Ort der Vielfalt in unserer Stadt werden. Hier wollen wir Wohnen, Arbeiten, Mobilität und Begegnung miteinander verbinden.
ZUKUNFT HOCH 6
Insgesamt geht es im Plangebiet um sechs Teilprojekte, die das Bahnhofsquartier zu einem zukunftsfähigen, lebendigen und multifunktionalen Innenstadtbereich machen. Hier besteht die einmalige Chance, qualitätvolle, moderne und nachhaltige Innenstadtentwicklung zu gestalten. Das ist unsere ZUKUNFT HOCH 6. Die folgenden Teilprojekte am Bahnhof bilden dabei die Kernthemen:
- Der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes,
- Der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes,
- Der Errichtung des Medical Centers,
- Caritas integratives „Wohnen und Arbeiten bei Paul“,
- Verkehr und Parken,
- Gemischte Bauflächen.
1. Bahnhof: Bahnhof der Vereine, Bäckerei + Café
Die Sanierung des Bahnhofsgebäudes ist Teil des Landesförderprogramms „Schöner ankommen in NRW“. Hier wird die Stadt Haltern am See durch NRW.URBAN unterstützt. Insgesamt geht es darum, neue Qualitäten zu schaffen und „Juwelen“ freizulegen, wie beispielsweise durch die Wiederherstellung des Tonnengewölbes in der Empfangshalle.
Angedacht sind darüber hinaus im „Bahnhof der Vereine“ flexibel nutzbare Räumlichkeiten für Vereine (Sport, Kultur, Freizeit) sowie ein Veranstaltungs- und Eventsaal im Dachgeschoss. Im Westteil des Gebäudes soll es eine Bäckerei mit Café geben.
2. Bahnhofsvorplatz: Shared Space + Busbahnhof, Radstation + Radhauptverbindung
Die Umgestaltung und Weiterentwicklung des Bahnhofsvorplatzes umfasst vier Aspekte: die Anlage eines Shared Spaces (Begegnungszone), die Gestaltung des Busbahnhofs, den Bau einer Radstation und den Bau der Radhauptverbindung. Insgesamt soll dieser Bereich störungsfreier, flexibler, sicherer und geschützter gestaltet werden. Darüber hinaus stellt er eine Grünverbindung dar und bietet alltagstaugliche Wegebeziehungen, z. B. für den Radverkehr.
3. Medical Center
Das Medical Center befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Es soll Räume für Praxen unterschiedlicher Disziplinen/Fachrichtungen bieten sowie auch eine Apotheke. Damit dient es der zukunftsfähigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort und in der Region.
4. Wohnen und Arbeiten bei Paul
Hier plant die Caritas frei finanzierte und geförderte Wohnungen, eine Senioren-WG, Beratungsräume für Jung und Alt sowie öffentliche Bereiche wie einen Quartierstreff und Quartiersdienstleistungen.
5. Verkehr und Parken: Quartiersgarage, Verkehrsführung, Verkehrsentwicklung
Die Themen Verkehr und Parken werden übergreifend für alle Teilprojekte betrachtet. Neben dem Bau einer Quartiersgarage geht es um die verträgliche Verkehrsführung und Verkehrsentwicklung, und somit u.a. um Aspekte wie Stellplatzanzahl, Orientierung, Verkehrserzeugung, Lärm und Emissionen.
6. Gemische Bauflächen: Urbanes Mischgebiet / Gewerbegebiet
Die „Gemischten Bauflächen“ gliedern sich in zwei Gebietsarten. Straßenbegleitend zur Annabergstraße ist ein „Urbanes Mischgebiet“ vorgesehen, direkt an den Gleisen ein Gewerbegebiet.
Diese Projektbausteine wurden im Rahmen einer öffentlichen, als „Rundgang“ konzipierten Informationsveranstaltung im Quartier am 9. April 2025 vorgestellt. Dazu sind im Plangebiet Stationen aufgebaut worden, die im Sinne eines „Speed-Datings“ besucht werden konnten. Dabei konnten Fragen gestellt und Anmerkungen und Kritik eingebracht werden. An allen Stationen standen Ansprechpersonen aus der Stadtverwaltung, den Planungs- und Gutachterbüros sowie von der Flächenentwicklungsgesellschaft Haltern am See mbH, dem Caritasverband Ostvest e. V. und von BERTHOLD‘S der Naturbäcker für persönliche Gespräche und Informationen bereit.
Die Infomaterialien, die im April vorgestellt wurden, finden Sie hier zum Download (Hinweis: die dargestellten Pläne und Skizzen sind Entwürfe, Änderungen bleiben vorenthalten, das Urheberrecht bleibt unberührt).
Die Materialien, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 12.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025, zu jedermanns Einsicht ausgelegt wurden, können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden
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