Die Stadt Haltern am See ist bemüht, ihre Website im Einklang mit §3 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.haltern-am-see.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW in Verbindung mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Hinweis: Die nachfolgend genannten Kriterien beziehen sich auf die WCAG 2.1 ↗ in Verbindung mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW) ↗. Die in Klammern angegebenen Nummern entsprechen der deutschen Nummerierung nach Anlage 1 der BITV 2.0.
Unzureichender Farbkontrast bei Hover- und Fokus-Zuständen von Links
Bei einigen Link-Kacheln und verlinkten Textpassagen auf dieser Website ist der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund in bestimmten Hover- oder Fokus-Zuständen nicht ausreichend und entspricht nicht den Anforderungen nach BITV 2.0 (Stufe AA). Dies stellt eine Abweichung vom geforderten Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 bei normalem Text bzw. 3:1 bei großem oder fettem Text dar. Das betrifft insbesondere die visuelle Darstellung von Links, wodurch deren Erkennbarkeit für viele Nutzer:innen - insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Farbkontrastwahrnehmung - deutlich erschwert wird.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) (BITV 2.0: 9.1.4.3.a)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.1 Verwendung von Farbe (BITV 2.0: 9.1.4.1.a)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.7 Sichtbarer Fokus (BITV 2.0: 9.2.4.7)
Unzureichender Farbkontrast bei Copyright-Angaben und Toplines
Auf einzelnen Seiten der Website weisen bestimmte Textelemente - insbesondere Copyright-Angaben, die über Bildmaterial gelegt sind, sowie sogenannte Toplines (z.B. redaktionelle Einordnungen über Überschriften) - einen nicht ausreichenden Farbkontrast zum jeweiligen Hintergrund auf. Dadurch kann es für Nutzer:innen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Farbkontrastwahrnehmung schwierig oder unmöglich sein, diese Inhalte zu erkennen oder zu lesen. Dies stellt eine Abweichung vom geforderten Mindestkontrastverhältnis gemäß WCAG 2.1 dar (4,5:1 bei normalem Text bzw. 3:1 bei großem oder fettem Text). Die Lesbarkeit dieser Textelemente ist dadurch in bestimmten Farbkombinationen eingeschränkt.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) (BITV 2.0: 9.1.4.3.a)
Unzureichende Alternativtexte bei Bildern
Auf einzelnen Seiten der Website werden Bilder verwendet, deren Alternativtexte nicht ausreichend beschreibend oder gar nicht vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere dekorative oder redaktionelle Bilder, bei denen der Alternativtext keine sinnvolle Beschreibung des Bildinhalts bietet oder fehlt. Dadurch sind diese Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder anderen assistiven Technologien nur eingeschränkt zugänglich.
Die Identifikation und Nachbesserung aller betroffenen Bilder ist ein fortlaufender Prozess. Es wird angestrebt, alle nicht-konformen Alternativtexte sukzessive zu überarbeiten und an die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 anzupassen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
Fehlerhafte Überschriftenhierarchie
Auf einigen Seiten der Website ist die semantische Struktur der Überschriften (z.B. H1, H2, H3 …) unter Umständen nicht konsequent umgesetzt. So kann es vorkommen, dass Überschriftenebenen ausgelassen oder in unlogischer Reihenfolge verwendet werden. Dies kann insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern die Orientierung auf der Seite erschweren oder zu einer fehlerhaften Inhaltsinterpretation führen.
Wir streben an, alle Überschriften gemäß ihrer inhaltlichen Bedeutung korrekt zu verschachteln, um die barrierefreie Nutzung sicherzustellen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (BITV 2.0: 9.2.4.6)
Leere oder nicht sinnvolle Links im Hauptmenü
Im Hauptmenü dieser Website werden aus technischen Gründen teilweise Links als Überschriften-Elemente verwendet, die keinen eigenständigen Zielinhalt haben oder keine sinnvolle Verlinkung darstellen. Diese Links dienen ausschließlich der Strukturierung der Navigation und sind nicht klickbar oder führen ins Leere. Für Nutzer:innen von Screenreadern oder Tastatursteuerung kann dies zu Verwirrung und Orientierungsproblemen führen, da diese Elemente als Links angesagt werden, jedoch keine Funktion besitzen.
Die Überarbeitung des Navigationsmenüs mit dem Ziel, ausschließlich funktionale und aussagekräftige Links bereitzustellen, ist vorgesehen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (BITV 2.0: 9.2.4.4)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
Eingebettete Inhalte über iFrames
Auf einzelnen Seiten der Website werden Inhalte über iFrames eingebunden (z.B. Kartenmaterial, Videos oder interaktive Formulare von Drittanbietern). Diese Inhalte sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei, da sie entweder keine ausreichende semantische Auszeichnung enthalten, für assistive Technologien nicht zugänglich sind oder nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.
Je nach Quelle der eingebetteten Inhalte liegt die Barrierefreiheit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Dies betrifft insbesondere Inhalte von Drittanbietern, für die keine Gewähr für eine BITV-konforme Gestaltung übernommen werden kann.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienung (BITV 2.0: 9.2.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert (BITV 2.0: 9.4.1.2)
Eingeschränkt barrierefreie PDF-Dokumente
Auf unserer Website sind derzeit noch einige PDF-Dokumente veröffentlicht, die nicht vollständig barrierefrei sind. Die Barrierefreiheit dieser Dokumente kann derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden. Daher berufen wir uns auf die Ausnahmeregelung nach §4 Absatz 4 BITV NRW in Verbindung mit §10 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW).
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Dokumente nach Möglichkeit zu ersetzen oder in barrierefreier Form nachzureichen. Sollten Sie ein bestimmtes nicht barrierefreies Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte - wir stellen Ihnen die Inhalte in einer barrierefreien Alternative zur Verfügung.
Sie können barrierefreie Alternativen zu nicht barrierefreien Dokumenten anfordern bei der Pressestelle der Stadt Haltern am See:
E-Mail: pressestelle@haltern.de
Telefon: 02364 / 933 402
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 Bedeutung der Reihenfolge (BITV 2.0: 9.1.3.2)
Eingebettete YouTube-Videos
Einige auf der Website eingebundene Videos sind nicht vollständig barrierefrei:
- Für einige Videos stehen keine Untertitel oder Audiodeskriptionen zur Verfügung.
- Die YouTube-Player-Oberfläche ist nicht in allen Punkten barrierefrei bedienbar und entspricht nicht vollständig den Anforderungen der BITV NRW.
- Inhalte auf der Plattform YouTube können von der Kommune nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden, da sie außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
Wir arbeiten daran, für neu veröffentlichte Videos barrierefreie Alternativen bereitzustellen (z.B. Untertitel, Transkripte oder textliche Zusammenfassungen). Bei älteren Videos erfolgt eine nachträgliche Anpassung schrittweise und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete Inhalte (BITV2.0: 9.1.2.2)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (BITV 2.0: 9.1.2.3)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.5)
Selbst gehostete Videos ohne Untertitel, Audiodeskription oder Textalternative
Einige auf der Website eingebundene Videos, die direkt auf dem eigenen Server gehostet werden, sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Für diese Videos fehlen in der Regel Untertitel, Audiodeskriptionen sowie alternative textliche Beschreibungen der Inhalte. Dies erschwert oder verhindert den Zugang für gehörlose, schwerhörige, blinde sowie kognitiv eingeschränkte Nutzer:innen erheblich.
Wir arbeiten daran, künftig alle neu veröffentlichten Videos mit den erforderlichen barrierefreien Alternativen bereitzustellen. Bestehende Videos werden schrittweise ergänzt oder durch barrierefreie Versionen ersetzt, sofern dies technisch und redaktionell möglich ist.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.1 Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel für aufgezeichnete Inhalte (BITV 2.0: 9.1.2.2)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (BITV 2.0: 9.1.2.3)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.5)
Fehlende Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Einige zentrale Inhalte dieser Website - insbesondere die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst, Hinweise zum Feedback- und Durchsetzungsverfahre sowie zentrale Navigations- und Einstiegsinformationen - werden derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt. Damit fehlt für gehörlose oder gebärdensprachkompetente Nutzer:innen ein barrierefreier Zugang zu diesen Inhalten in ihrer primären Kommunikationsform.
Wir arbeiten verstärkt daran, diese zentralen Informationen zusätzlich als Video in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.6)
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Fehlende Inhalte in Leichter Sprache
Einige zentrale Informationen dieser Website liegen derzeit nicht in Leichter Sprache vor. Dadurch sind diese Inhalte für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Sprachkompetenz nur eingeschränkt zugänglich.
Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist für bestimmte Inhalte gesetzlich vorgeschrieben (§4 Absatz 2 BITV NRW). Wir arbeiten daran, zentrale Informationen schrittweise auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit dieser Website zu verbessern. Neue Inhalte werden grundsätzlich barrierefrei bereitgestellt, bestehende Barrieren werden schrittweise im Rahmen der technischen und personellen Ressourcen behoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Für einige Inhalte (z. B. ältere PDF-Dokumente oder eingebundene Drittanbieter-Dienste wie YouTube-Videos oder interaktive Karten) stellt die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von §4 Absatz 4 BITV NRW dar.
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 28.08.2025
und zuletzt überprüft am: 28.08.2025.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung mittels manueller Tests auf Basis der Prüfschritte des BITV-Testverfahrens. Grundlage waren die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA gemäß Anhang 1 der BITV 2.0, unter Zuhilfenahme von unterstützenden Prüfwerkzeugen (z.B. ANDI, axe DevTools, WAVE).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website?
Bitte kontaktieren Sie uns:
Pressestelle Stadt Halter am See
E-Mail: pressestelle@haltern.de
Telefon: 02364 / 933 402
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von maximal 6 Wochen zu beantworten (§7 Absatz 1 BITV NRW).
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie das Durchsetzungsverfahren nach §7 BITV NRW bei der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW einleiten.
Ziel des Verfahrens ist es, mit Hilfe einer unabhängigen Stelle eine Lösung zu finden, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen. Das Verfahren ist kostenlos.
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW
Ombudsstelle barrierefreie IT NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Website: www.mags.nrw/barrierefreiheit ↗
Die Ombudsstelle versucht gemeinsam mit Ihnen und der jeweiligen öffentlichen Stelle eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.