Leistungen Vorkaufsrechte
Den Gemeinden stehen bei Grundstücken grundsätzlich gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Die Notariate fragen insofern bei jedem Grundstücksgeschäft an, ob im jeweils konkreten Fall ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und ob es auch tatsächlich ausgeübt oder darauf verzichtet wird.
Anfragen hinsichtlich § 31 Denkmalschutzgesetz NRW erübrigen sich bei Objekten im Rechtskreis des Erbbaurechts- sowie des Wohnungseigentumsgesetzes auf Grundlage einer Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Haltern am See Nr. 2/2026 (unten verlinkt, siehe dort lfd. Nr. 8).
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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30,- € zzgl. Postwertzeichen
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Info-Blätter