Leistungen Urkunden

Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.

Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:

  1. Geburtsurkunden / beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister - zuständig ist allein das Standesamt des Geburtsortes

  2. Eheurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Eheschließung

  3. Abschrift aus dem Familienbuch - zuständig ist allein das Standesamt, das die Familienbuchkarte führt, d.h.: das Standesamt der Eheschließung

  4. Sterbeurkunden - zuständig ist allein das Standesamt des Sterbeortes

 

Urkundenanforderung online

Um Ihnen Zeit und Wege zu ersparen, bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Online-Bestellung mit direkter Bezahlung an: 

Serviceportal Haltern am See

Mit diesem Link können Sie Urkunden ganz einfach über das Internet bestellen. 

Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung sind wir bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte planen Sie derzeit einen Bearbeitungszeitraum des Standesamtes von etwa 7 bis 14 Tagen ein. Die Zustellung durch die Post kann bis zu vier Werktage in Anspruch nehmen. 

 

Urkundenanforderung persönlich

Alternativ können Sie sich eine Urkunde bei persönlicher Vorsprache im Standesamt ausstellen lassen. Damit Sie nicht unnötig lange warten müssen, rufen Sie uns bitte vorher an, um einen Termin zu vereinbaren. Die anfallenden Gebühren zahlen Sie bitte vor Ort mit Ihrer EC-Karte. 

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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