Leistungen Urkunden

Beurkundungen

Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.

Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:

  1. Geburtsurkunden / beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister - zuständig ist allein das Standesamt des Geburtsortes!

  2. Eheurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Eheschließung!

  3. Abschrift aus dem Familienbuch (für Eheschließungen ab dem 01.01.1958) zuständig ist allein das Standesamt, das die Familienbuchkarte führt, d.h.: das Standesamt der Eheschließung

  4. Sterbeurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Sterbeortes!

Urkundenanforderung

Anforderung per E-Mail: 

Bitte richten Sie Ihre Mail an standesamt@haltern.de und geben Ihren vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer, die Bezeichnung, Anzahl und Verwendungszweck der gewünschten Urkunde (bei Geburtsurkunden auch das Geburtsdatum) sowie Ihre Bankverbindung an. Zusätzlich schicken Sie uns als Anlage einen Scan Ihres gültigen Personalausweises.

Bitte schreiben Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihre E-Mail:
Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen.“

Anforderung per Brief:      

Bitte richten Sie Ihr Schreiben an das

           Standesamt Haltern am See
           Markt 1
           45721 Haltern am See

und geben darin unbedingt Ihren vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer,   
die Bezeichnung, Anzahl und Verwendungszweck der gewünschten Urkunde sowie Ihre  
Bankverbindung an.

Bitte nehmen Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihr Schreiben auf: 
Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die
Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen
.“

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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