Leistungen Schülerfahrkosten / Fahrausweise für Schüler - DeutschlandTicket

Die Stadt Haltern am See übernimmt die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler, nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein Westfalen.

Wer hat darauf einen Anspruch? 

Zu den sogenannten "Fahrschülern" zählen alle Schülerinnen und Schüler deren kürzester Fußweg vom eigenen Wohnort bis zur nächstgelegenen Schule eine bestimmte Entfernung überschreitet. Diese ist je nach Stufe unterschiedlich:  

  • in der Primarstufe (Klasse 1 - 4) länger als 2,0 km,
  • in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) länger als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (Klasse 11 - 12 Gymnasium) länger als 5,0 km

Nächstgelegene Schule ist die Schule die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

Wie erfolgt die Beförderung?

Die Schülerbeförderung erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Soweit eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz nicht gegeben ist oder Schüler auf Grund einer Behinderung den Schulweg nicht alleine bewältigen können, wird die Beförderung in Absprache mit dem Schulträger der Stadt Haltern am See, nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW geregelt. 

Schülerinnen und Schüler mit Anspruchsberechtigung

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Fahrschülerinnen und Fahrschüler erhalten auf Antrag für die Schülerbeförderung ein DeutschlandTicket. Das DeutschlandTicket berechtigt auch zu Fahrten im Freizeitbereich. Aus diesem Grund wird für die Nutzung dieses Tickets ein Eigenanteil erhoben.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Berufskolleg in Haltern am See besuchen ist das Schulverwaltungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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