Leistungen Geburtenanmeldungen / -beurkundungen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Geburtsurkunden werden nur von dem Standesamt erstellt, das die Personenstandsbücher führt (Geburtsort).

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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