Leistungen Straßen - Bereich Bordsteinabsenkung
Allgemeines
Ein wichtiger Bestadteil des städtischen Straßennetzes sind unsere Bürgersteige. Sie dienen als Gehweg für die Fußgänger. Sie können mit Kinderwagen befahren werden. Sie ermöglichen die barrierefreie Fortbewegung, zum Beispiel mit einem Rollstuhl. Außerdem machen sie es möglich, die anliegenden Häuser und Grundstücke bequem zu erreichen.
Bürgersteige sind in der Regel mit einem Bordstein versehen. Dieser Bordstein stellt die seitliche Begrenzung des Bürgersteigs zur Straße dar. Meist liegen der Bürgersteig und damit auch der Bordstein etwa 10 cm über dem Straßenniveau.
Um ein Haus oder Grundstück durch Fahrzeuge oder Mobilitätseingeschränkte gut erreichen zu können, kann es geboten sein, einen Teil des Bordsteins auf Straßenniveau abzusenken. Die Genehmigung einer solchen Bordsteinabsenkung kann durch die Person beantragt werden, um deren Grundstück es sich handelt.
Anträge auf Bordsteinabsenkung werden durch den Bereich Straßenunterhaltung und Verkehrstechnik bearbeitet. Dort wird unter anderem geprüft, ob
- die Sicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer und
- der Schutz der Versorgungsleitungen und des öffentlichen Eigentums
gewährleistet sind.
Wichtiges
Eine Bordsteinabsenkung bedarf der vorherigen Genehmigung.
Die Ausführung muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch die Stadt Haltern am See.
Sie möchten einen 'Antrag auf Genehmigung einer Bordsteinabsenkung' stellen?
Die Antragstellung ist digital über unser Serviceportal, Bereich 'Bauen und Wohnen' möglich. Dort wählen Sie dann bitte den 'Antrag auf Genehmigung einer Bordsteinabsenkung' aus. Oder Sie wenden sich an ihre Ansprechperson.
Sie haben Fragen oder Hinweise in Sachen Bordsteinabsenkung?
Wenden Sie sich gerne an ihre Ansprechperson, oder nutzen Sie den Mängelmelder.
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- Herr Holger Fydrich (Unterhaltung Straßen/Radwege/ÖPNV / Verkehrstechnik)
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Die Kosten der Bordsteinabsenkung sind von der Person zu tragen, die den Antrag stellt.
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Dem Antrag auf Bordsteinabsenkung ist ein aktuelles Foto des betroffenen Bordsteinbereichs beizufügen. Dazu machen Sie bitte den Bereich der geplanten Absenkung (z.B. durch Gegenstände oder eine Markierung) entsprechend kenntlich. Das Foto soll diesen Bereich plus 5 Meter nach rechts und 5 Meter nach links abbilden.