Leistungen Informationen zur Wahl

Die Landtagswahlen in NRW finden am 25.04.2027 statt. Weitere Informationen dazu finden Sie zu gegebener Zeit hier. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Landtagswahlen ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrehein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen wom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Kontakt Wahlamt

Telefon: 02364 933 100

Fax: 02364 933265

E-Mail: wahlamt@haltern.de

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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