Leistungen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gem. § 35a SGB VIII

„Vielfalt leben – Gemeinschaft stärken“

Eine seelische Behinderung kann entstehen, wenn eine psychische Störung – wie etwa eine Autismus-Spektrum-Störung, eine Persönlichkeitsstörung oder Depressionen – die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich einschränkt. Dies zeigt sich zum Beispiel durch Versagensängste, Schulphobien oder soziale Isolation.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, solche Teilhabebeeinträchtigungen zu mildern oder abzubauen und Kinder, Jugendliche und junge Volljährige darin zu unterstützen, ihren Platz im Alltag, in der Schule und im sozialen Umfeld zu finden. Die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich hierbei nach dem individuellen Bedarf und kann beispielsweise in Form von Schulbegleitung, Autismus-Therapie oder Ambulant Begleitetem Wohnen (ABW) erfolgen. 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Zurück zum Seitenanfang