Leistungen Gewässerunterhaltung

Die Aufgabe der kommunalen Gewässerunterhaltung in Haltern am See wurde dem „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Haltern am See“ übertragen. Neben den großen Gewässern wie der Stever und der Lippe verfügt das Stadtgebiet über zahlreiche kleinere Gewässer der Kategorie „sonstige Gewässer“. Ziel der Unterhaltung ist es, einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss in diesen Gewässern sicherzustellen und gleichzeitig ihre ökologische Funktion nachhaltig zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören die regelmäßige Pflege der Gewässerbetten, die Beseitigung von Abflusshindernissen sowie die Erhaltung des Ufers durch die Sicherung eines ordnungsgemäßen Zustands der Böschungen.

Um diese Aufgaben flächendeckend und fachgerecht im gesamten Stadtgebiet umzusetzen, ist die Unterhaltung der Gewässer überwiegend auf fünf Wasser- und Bodenverbänden aufgeteilt: Unterer Heubach, Sandbach, Hohe Mark, Marl Ost und Dattelner Mühlenbach. In einem weiteren Bereich des Stadtgebietes übernimmt die Stadt Haltern am See die Unterhaltungspflicht selbst. 

Die von diesen Verbänden erbrachten Leistungen werden der Stadt Haltern am See in Rechnung gestellt und auf die EigentümerInnen der Grundstücke in den Verbandsgebieten als Gebühr umgelegt. Die Gebührensätze finden Sie unten auf der Seite.

Des Weiteren gibt es auf dem Stadtgebiet verteilt 9 Hochwasserschutzanlagen, welche in kritischen Lagen die Funktion der Regenwasserrückhaltung innehaben. Diese wertvollen Schutzsysteme treten in Form von Mulden, Gräben oder Teichen auf und fangen bei starkem Niederschlag die Wassermassen gezielt auf. Auch diese werden vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung regelmäßig unterhalten und deren Funktionsfähigkeit sichergestellt. 

Alle Arbeiten erfolgen dabei auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) und weiterer einschlägiger Vorschriften. So leistet die Gewässerunterhaltung einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz sowie zum Natur- und Artenschutz und gewährleistet den verantwortungsvollen Umgang mit den lokalen Gewässern.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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