Leistungen Fundtiere
Fundtiere sind Tiere, die ihrem Eigentümer entlaufen oder anderweitig abhandengekommen sind. Also solche, an deren Rückvermittlung ein tatsächliches Interesse besteht.
Wild lebende Tiere sowie bewusst ausgesetzte Tiere gelten nicht als Fundtiere. Ausgesetzte Tiere sind gleichwohl geschützt - allerdings nicht nach Maßgabe des Fundrechts, sondern nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes, das unter der Aufsicht der Veterinärbehörde des Kreises Recklinghausen steht.
Sollte Ihnen ein Fundtier zugehen, verständigen Sie bitte das Bürgerbüro der Stadt Haltern am See.
Das Bürgerbüro wird dann die Abholung des Tieres veranlassen, sofern Sie das Tier nicht vorübergehend in Obhut nehmen können. Denn andernfalls würde es zunächst beim Baubetriebshof untergebracht, später dem Tierheim Ahaus zugeführt und –sofern eine Rückvermittlung binnen einer Frist nicht gelingt- zur Weitervermittlung freigegeben.
Außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung kontaktieren Sie bitte die Feuerwehr unter der Rufnummer 112.
Sollte Ihnen ein Tier entlaufen sein, kann im virtuellen Fundbüro eine entsprechende Vermisstenanzeige aufgeben oder direkt im Bürgerbüro nachfragt werden. Über den Fund eines Tieres wird auch die Lokalpresse informiert. Oftmals empfiehlt es sich auch, in den umliegenden Tierheimen direkt nachzufragen.
Übrigens: Tiere, die mit einem Transponder gechipt und registriert sind, können deulich besser rückvermittelt werden.