Leistungen Trödelmärkte, Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte & Volksfeste
Für die Durchführung der vorgenannten Veranstaltungen ist eine Festsetzung erforderlich. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den unter dem entsprechenden Link (weiter unten auf der Seite) hinterlegten Antragsvordruck. Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen zu versehen und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an den Fachbereich Ordnung und Soziales zu übersenden.
Für Trödelmärkte gelten besondere Regelungen, bitte beachten Sie weiter unten aufgeführte Hinweise.
Für die Festsetzung von Veranstaltungen erhebt die Stadt Haltern am See bei normalen Verwaltungsaufwand 300,00 € und bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 500,00 € als Gebühr pro Veranstaltung.
Private Floh- und Trödelmärkte
Für die Durchführung privater Floh- und Trödelmärkte ist grundsätzlich keine Genehmigung der Stadt Haltern am See erforderlich.
Private Floh- und Trödelmärkte können an Werktagen (Montag bis Samstag) ohne Antrag durchgeführt werden. Dabei sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen sind private Floh- und Trödelmärkte nach dem Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich unzulässig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können private Floh- und Trödelmärkte jedoch auch an Sonn- und Feiertagen mit dem Feiertagsgesetz NRW vereinbar sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- die Veranstaltung ausschließlich einem gemeinnützigen Zweck dient,
- keine gewerblichen Anbieter teilnehmen,
- sie lediglich ein- bis zweimal jährlich stattfindet,
- sie einen überschaubaren Umfang hat,
- ausschließlich gebrauchte Gegenstände (keine Neuware) angeboten werden,
- sie erst nach 11:00 Uhr beginnt und
- erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen oder unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbarschaft nicht zu erwarten sind.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist auch in diesen Fällen kein Antrag bei der Stadt Haltern am See erforderlich.
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300,00 € bei normalem Verwaltungsaufwand je Veranstaltung
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- Verzeichnis über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan des Veranstaltungsortes
- Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der Wohnsitzgemeinde
- aktueller Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht
- Kopie der Gewerbeanmeldung
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Formulare
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes