Leistungen Kanalanschlussbeiträge/Kanalanschlusskostenerstattung

Die Herstellung von Abwasseranlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Grundstücke können erst dann baulich oder gewerblich genutzt werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Abwässer von den Grundstücken in die städtische Abwasseranlage einzuleiten. Den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten (=Beitragspflichtigen) entstehen durch die Herstellung der Abwasseranlage wirtschaftliche Vorteile. 

Deshalb hat der Landesgesetzgeber im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass die Beitragspflichtigen zum Ausgleich dieser Vorteile an den Herstellungskosten der Abwasseranlage zu beteiligen sind. Dieser Beitrag wird erhoben, sobald das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann (=Kanalanschlussbeitrag).

Daneben fallen mit dem Anschluss des Grundstücks auch Kosten für die Herstellung der Verbindungsleitung vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze (=Grundstücksanschlussleitung) an. Diese Verbindung wird in Haltern am See im Auftrag der Stadt zu Lasten des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten hergestellt. Die Höhe der Kanalanschlusskosten hängt vom jeweiligen Aufwand ab (=Kanalanschlusskosten). In der Regel benötigt jedes Baugrundstück einen eigenen Anschluss.

Über die Beiträge und Kosten kann auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden. 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Zurück zum Seitenanfang