Leistungen Wohnberechtigungsschein
Um in eine Sozialwohnung einzuziehen, ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) aus Nordrhein-Westfalen erforderlich. Diesen erhalten Sie in der Stadtverwaltung Ihres aktuellen Wohnortes, wenn Ihr Haushaltseinkommen die geltenden Einkommensgrenzen des Landes NRW nicht überschreitet.
Beratungen zum WBS finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie unten auf der Seite.
Hier finden Sie einige Richtwerte zur Orientierung, die zeigen, bis zu welcher Einkommenshöhe ein WBS ausgestellt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte lediglich als Anhaltspunkt dienen und die individuelle Einkommensprüfung im Einzelfall nicht ersetzen.
| Beispiel | Bruttoeinkünfte/Jahr |
| Alleinstehender Arbeitnehmer | 38.011 € |
| Berufstätige Alleinerziehende mit 1 Kind | 53.121 € |
| Alleinstehender Rentner | 26.852 € |
| Rentnerpaar | 36.863 € |
| Kinderloses Paar | 51.777 € |
| Paar mit 1 Kind | 57.074 € |
| Paar mit 2 Kindern | 68.620 € |
| Paar mit 3 Kindern | 80.168 € |
| Paar mit 4 Kindern | 91.714 € |
Im WBS ist zudem vermerkt, welche Wohnungsgröße für die Anzahl Ihrer Familienmitglieder als angemessen gilt und beim Bezug nicht überschritten werden darf.
| Haushaltsgröße | Wohnungsgröße |
| 1 Person | bis zu 50 m² |
| 2 Personen | bis zu 65 m² |
| 3 Personen | bis zu 80 m² |
| 4 Personen | bis zu 95 m² |
| Jede weitere Person | + 15 m² |
| In bestimmten Fällen ist die Bewilligung eines zustätzlichen Raums möglich. Dies gilt zum Beispiel für Alleinerziehende mit Kindern im Alter von 6 bis 18 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. |
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- Frau Silke Schulz (Nachname A - K)
- Frau Katja Engelstadt (Nachname L - Z)
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Die Ausstellung eines WBS ist kostenpflichtig. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach Ihrem Einkommen und beläuft sich auf maximal 10 Euro.
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Um einen WBS beantragen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Volljährigkeit: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Jüngere Personen benötigen für den Antrag das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten .
Dauerhafter Aufenthalt: Es muss sichergestellt sein, dass Sie und Ihre Haushaltsmitglieder langfristig in Deutschland wohnen bleiben können (Mindestaufenthaltsdauer 1 Jahr).Bei ausländischen Staatsangehörigen wird dies in der Regel durch eine entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nachgewiesen.
Einkommensgrenzen und angemessene Wohnungsgröße: siehe oben
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Das Antragsformular erhalten Sie nach telefonischer Rücksprache bei der zuständigen Sachbearbeitung.
Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines finden Sie im Infoblatt unten auf der Seite.