Leistungen Wohnberechtigungsschein
Wer eine mit öffentlichen Geldern geförderte Wohnung beziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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- Frau Silke Schulz (Nachname A - K)
- Herr Artur Ebel (Nachname L - Z)
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Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines hängt von der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab.