Leistungen Wohnberechtigungsschein

Um in eine Sozialwohnung einzuziehen, ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) aus Nordrhein-Westfalen erforderlich. Diesen erhalten Sie in der Stadtverwaltung Ihres aktuellen Wohnortes, wenn Ihr Haushaltseinkommen die geltenden Einkommensgrenzen des Landes NRW nicht überschreitet.

Beratungen zum WBS finden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie unten auf der Seite.

Hier finden Sie einige Richtwerte zur Orientierung, die zeigen, bis zu welcher Einkommenshöhe ein WBS ausgestellt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte lediglich als Anhaltspunkt dienen und die individuelle Einkommensprüfung im Einzelfall nicht ersetzen.

Beispiel Bruttoeinkünfte/Jahr
Alleinstehender Arbeitnehmer 38.011 €
Berufstätige Alleinerziehende mit 1 Kind 53.121 €
Alleinstehender Rentner 26.852 €
Rentnerpaar 36.863 €
Kinderloses Paar 51.777 €
Paar mit 1 Kind 57.074 €
Paar mit 2 Kindern 68.620 €
Paar mit 3 Kindern 80.168 €
Paar mit 4 Kindern 91.714 €

 

Im WBS ist zudem vermerkt, welche Wohnungsgröße für die Anzahl Ihrer Familienmitglieder als angemessen gilt und beim Bezug nicht überschritten werden darf.

Haushaltsgröße Wohnungsgröße
1 Person bis zu 50 m²
2 Personen bis zu 65 m²
3 Personen bis zu 80 m²
4 Personen bis zu 95 m²
Jede weitere Person + 15 m²
  In bestimmten Fällen ist die Bewilligung eines zustätzlichen Raums möglich. Dies gilt zum Beispiel für Alleinerziehende mit Kindern im Alter von 6 bis 18 Jahren sowie für schwerbehinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. 

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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