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Flyer informiert über Regeln für Straßenmusik
Einleitung

05. Mai 2023  Die warmen Monate stehen vor der Tür. Das lockt bekanntlich Straßenmusikerinnen und Straßenmusiker in die Innenstadt. Auch wenn diese zu einem lebendigen und vielfältigen Stadtleben dazugehören, ist es für ein harmonisches Miteinander wichtig, dass die Straßenmusik gewissen Regeln unterliegt. Diese hat die Stadtverwaltung nun übersichtlich in einem Flyer zusammengefasst. 

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Zu Beginn jeder vollen Stunde darf für 30 Minuten gespielt werden. Danach muss für den Rest der Stunde Ruhe sein. Außerdem muss der Standort um mindestens 150 Meter gewechselt werden. Der vorherige Spielort darf am selben Tag nicht mehr aufgesucht werden. „Diese Regelung ermöglicht es, dass gewisse Ruhezeiten eingehalten werden“, erläutert Björn Buschmann vom städtischen Ordnungsamt. Ansonsten seien gerade Anwohnerinnen und Anwohner in der Innenstadt einer ständigen Geräuschkulisse ausgeliefert. Auf Flächen von genehmigten Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Wochenmarkt, ist das Spielen von Straßenmusik grundsätzlich verboten. 

In dem Flyer ist zudem festgehalten, dass keine Verstärker und andere Tonwiedergabegeräte benutzt werden dürfen. Außerdem hält die neue Publikation die Regel fest, dass das Umhergehen innerhalb der Bestuhlung der Außengastronomie nur mit Zustimmung des jeweiligen Gastwirtes erlaubt ist – und das während und nach Beendigung der musikalischen Darbietung.

Der neue Flyer ist in fünf Sprachen verfasst: deutsch, englisch, französisch, rumänisch und bulgarisch. Er liegt in den Verwaltungsgebäuden „Altes Rathaus“ und „Neues Rathaus“ aus und wurde an die Gastronomiebetriebe verteilt. Außerdem ist der Flyer hier hinterlegt.