Leistungen Entsorgung am Wertstoffhof
Abfälle und Wertstoffe können am Wertstoffhof abgegeben werden. Bitte beachten Sie die abweichende Anschrift und die gesonderten Öffnungszeiten.
Was alles am Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen angenommen wird :
Gebührenfreie Abfälle:
- Altglas (farblich getrennt)
- Altkleider und Schuhe
- Altpapier
- CDs und DVDs (ohne Hüllen)
- Altmetall und Eisenschrott
- Korken aus Kork
- Elektroschrott (z. B. Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Handys, TV-Geräte, Leuchtstoffröhren, elektrische- und elektronische Werkzeuge, Toaster, Kaffeemaschinen, CD-Player etc.)
- Wertstoffe in Form von Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen
- PE-Folien aus großen Verpackungen
Gebührenpflichtige Abfälle:
- Altholz/Möbelholz (z. B. von alten Arbeitsplatten, Regalen, Stühlen)
- Sperrmüll (z. B. Schrank, Tisch, Sessel, Teppich, Matratze, Bett, Lattenrost)
- Bauholz (z. B. Türen, Fenster, Paletten, Holzdielen, Dachsparren, Spanplatten)
- Restmüll
- Garten- und Grünabfälle
- Altreifen
- Bauschutt (Annahme in kleinen Mengen von maximal 1 Mörtelkübel.)
Sondermüll kann am Umweltbrummi abgegeben werden. Dieser ist für gewöhnlich an Samstagen in den geraden Kalenderwochen am Wertstoffhof.
Folgende Abfälle können nicht angenommen werden:
- Silofolien/Dachfolien
- Eternitplatten
- Nachtspeicheröfen
- Asbesthaltige Abfälle
- Bahnschwellen
- Dämmmaterial
- Akkus von Elektrofahrrädern
- Wertstoffhof Haltern am See
- Frau S. Buchallik (Allgemeine Fragen zur Wertstoffentsorgung)
- Herr B. Dudziak (Allgemeine Fragen zur Wertstoffentsorgung)
- Frau S. Engelkamp (Allgemeine Fragen zur Wertstoffentsorgung)
Restmüll
je 100 l Sack 3,90 €
je 0,25 m³ 9,75 €
je 1,00 m³ 39,00 €
Garten- und Grünabfälle
je 100 l Sack 1,00 €
je m³ 10,00 €
weitere Abfälle
Altreifen je Stck. 4,00 € (PKW-Reifen, keine LKW- oder Traktorreifen etc.)
Bauschutt je 0,10 m³ 3,40 €
Die Kosten können vor Ort bei Abgabe mit Bargeld oder per Kartenzahlung beglichen werden.
Der Wertstoffhof steht ausschließlich Halterner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, da der Betrieb über die örtlichen Müllabfuhrgebühren finanziert wird.
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6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 28.11.2014
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung