Gleichstellungsstelle

Warum gibt es die kommunale Gleichstellungsbeauftragte?

Unser Grundgesetz regelt in Artikel 3 Abs. 2, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat daher den Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihrer Verwaltung und in der Kommune beizutragen. Rechtsgrundlagen dieses Auftrags sind das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) sowie Regelungen zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW).


Wie lange wird sie benötigt?

Solange

  • Frauen für ihre Leistungen im Beruf noch immer schlechter bezahlt werden als Männer
  • Frauen noch immer weniger Führungspositionen als Männer besetzen
  • Frauen noch immer den weit überwiegenden Anteil an Kinderbetreuung, Haus- und Sorgearbeit übernehmen (müssen)
  • Frauen in deutlich größerem Ausmaß von Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Altersarmut betroffen sind
  • Frauen in Politik und öffentlichem Leben immer noch unterrepräsentiert sind
  • Frauen erheblichem Umfang Opfer von Belästigungen und (sexueller) Gewalt sind
  • ist der grundgesetzliche Auftrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht erfüllt.

ist der grundgesetzliche Auftrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht erfüllt.

 

Was macht die kommunale Gleichstellungsbeauftragte? 

So vielfältig die verschiedenen Benachteiligungen in den genannten Lebensbereichen sind, so unterschiedlich sind auch die Aufgabenfelder in der Gleichstellungsstelle. Sie wirkt innerhalb der Verwaltung bei allen Vorhaben und sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben (können).

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ist sie Anlaufstelle und gibt Informationen und Hilfestellung. Sie vermittelt an Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und begleitet in besonderen Fällen auf Wunsch die hilfesuchende Person. 

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit anderen Gleichstellungsstellen, Organisationen, Institutionen, Behörden, Netzwerken etc. zusammen und kooperiert mit diesen bei der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen.

Persönliche Beratungen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und werden streng vertraulich behandelt. 

Adresse
Neues Rathaus
Dr.-Conrads-Straße 1
45721 Haltern am See
Kartenansicht
Telefon
02364 933 410
Fax
02364 933 6410
Wer ist meine Ansprechperson?