Gleichstellungsstelle
Warum gibt es die kommunale Gleichstellungsbeauftragte?
Unser Grundgesetz regelt in Artikel 3 Abs. 2, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat daher den Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihrer Verwaltung und in der Kommune beizutragen. Rechtsgrundlagen dieses Auftrags sind das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) sowie Regelungen zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW).
Wie lange wird sie benötigt?
Solange
- Frauen für ihre Leistungen im Beruf noch immer schlechter bezahlt werden als Männer
- Frauen noch immer weniger Führungspositionen als Männer besetzen
- Frauen noch immer den weit überwiegenden Anteil an Kinderbetreuung, Haus- und Sorgearbeit übernehmen (müssen)
- Frauen in deutlich größerem Ausmaß von Teilzeitbeschäftigung, Arbeitslosigkeit und Altersarmut betroffen sind
- Frauen in Politik und öffentlichem Leben immer noch unterrepräsentiert sind
- Frauen erheblichem Umfang Opfer von Belästigungen und (sexueller) Gewalt sind
- ist der grundgesetzliche Auftrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht erfüllt.
ist der grundgesetzliche Auftrag zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht erfüllt.
Was macht die kommunale Gleichstellungsbeauftragte?
So vielfältig die verschiedenen Benachteiligungen in den genannten Lebensbereichen sind, so unterschiedlich sind auch die Aufgabenfelder in der Gleichstellungsstelle. Sie wirkt innerhalb der Verwaltung bei allen Vorhaben und sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben (können).
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ist sie Anlaufstelle und gibt Informationen und Hilfestellung. Sie vermittelt an Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und begleitet in besonderen Fällen auf Wunsch die hilfesuchende Person.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit anderen Gleichstellungsstellen, Organisationen, Institutionen, Behörden, Netzwerken etc. zusammen und kooperiert mit diesen bei der Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen.
Persönliche Beratungen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und werden streng vertraulich behandelt.
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Flyer Gleichstellungsstelle
Der Infoflyer benennt die Aufgabenschwerpunkte sowie die Erreichbarkeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen.
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Deutscher Frauenrat
Der Deutsche Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. – ist ein deutscher Dachverband mit Sitz in Berlin. Zweck ist die Vertretung der frauenpolitischen Interessen seiner bundesweit über 60 Mitgliedsverbänden und -vereine.
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Hilfetelefon
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Es unterstützt an 365 Tagen 24/7 Betroffene aller Nationalitäten, ob mit oder ohne Behinderung. Auch Angehö-rige, Freundinnen und Freunde der Betroffenen können sich hier beraten lassen.
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Kreisweiter runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Hier finden sich weiterführende links zu nahezu allen Hilfsangeboten im Kreis Recklinghausen.
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Männerhilfetelefon
Viele Männer erleben Gewalt. Erleiden Gewalt. In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft. Das Männertelefon bietet anonym und kostenlos Beratung.
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Nummer gegen Kummer
Hier können sich Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen anonym und kostenlos beraten lassen.
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Terres des Femmes
Terres des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit angeschlossener Stiftung, der sich für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben von Frauen und Mädchen einsetzt. Er unterstützt die Betroffenen durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung.