Aktuelles Haltern am See

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Titel
Vergabe von Betreuungsplätzen um Kitaportal
Einleitung

09. Dezember 2021  Das Aufnahmeverfahren für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für das Kitajahr 2022/23 ist im Großen und Ganzen beendet. Den allermeisten Kindern konnten die gewünschten Plätze in den ausgewählten Kitas angeboten werden. Ab Montag werden durch die Kitaleitungen die Absagen an nicht berücksichtigte Kinder verschickt. 

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Dabei wird dann auch abgefragt, ob das Kind weiterhin auf der Warteliste der Einrichtung verbleiben soll. Auch spontan frei werdende Plätze können somit an diese Kinder vergeben werden. Auch spontan frei werdende Plätze können somit an diese Kinder vergeben werden.

Das sind die Kriterien für die Platzvergabe: 

Die Entscheidung über die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen liegt grundsätzlich in der Hand der Einrichtungen und ihrer Träger. Das Jugendamt ist an dieser Stelle lediglich koordinierend tätig. Für die Aufnahme legt jeder Träger in Abstimmung mit dem jeweiligen Elternbeirat verbindliche Kriterien fest, nach denen die Kinder auf der Warteliste auf die Plätze zu verteilen sind. 

Diese Kriterien können und sollten je nach Träger unterschiedlich sein, damit im gesamten Halterner Stadtgebiet der Trägervielfalt Rechnung getragen wird. Einige Aufnahmekriterien wie zum Beispiel die Religionszugehörigkeit werden natürlich nur von den konfessionellen Trägern wie die Evangelische und Katholische Kirche angewandt. Andere Kriterien, wie Geschwisterkind oder Berufstätigkeit der Eltern, finden sich nahezu bei allen Trägern, dann aber vielleicht in anderer Gewichtung. Die Kriterien der einzelnen Träger können selbstverständlich erfragt     oder auch auf den Homepages nachgelesen werden. 

Sofern nach den Absagen weiterhin ein Betreuungsbedarf besteht, können Sie sich gerne mit dem Fachbereich Familie und Jugend unter kitaportal@haltern.de in Verbindung setzen.