Freizeitausweise in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Freizeitausweise

Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem

  • zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Koopmann, Telefon: 02364/933-219

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung