Leistungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder seinen Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter für eine Person am Wohnort (Hauptwohnsitz), für einen Betrieb oder eine Betriebsstätte am Betriebsort (Sitz bzw. Niederlassung der Gesellschaft) beim Bürgerbüro (für natürliche Personen) oder beim Gewerbeamt (für juristische Personen) zu stellen.

 

Die Auskunft selbst wird nur durch den Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Dabei sind zwei Antragsformen zu unterscheiden:

  1. Auskunft an den Antragssteller (Beleg-Art 1)
  2. Auskunft an eine Behörde, z.B. im Rahmen einer öffentl. Ausschreibung (Beleg-Art 9)(hier ist die genaue Anschrift der Behörde erforderlich)
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

13,- € je Antrag

Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass. Bei juristischen Personen ist ein Nachweis (Handelsregisterauszug) über die Vertretungsmacht zu führen.