Leistungen Einbürgerung
Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle werden jedoch sowohl die Antragsannahme, als auch die Beratung angeboten.
Dieses gilt für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe und Prüfung eines Einbürgerungsantrages nur nach vorheriger Terminvereinbarung (nicht während der freien Sprechstunde) möglich ist. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht angenommen!
Ein unvollständiger Einbürgerungsantrag kann zu einer kostenpflichtigen Ablehnung führen. Genaue Kosten können bei der Einbürgerungsstelle erfragt werden.
- Einbürgerungsantrag
- Pass/Heimatpass/Aufenthaltsausweis/Reiseausweis (müssen alle gültig sein)
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde der Kinder
- Urkunden von frühreren Ehen, Scheidungen, Sorgerecht
- Zertifikate zum Nachweis Deutschkenntnisse/ B1-Standard
- Nachweis Einbürgerungstest (ab 17 Punkten)
- Nachweis Integrationskurs
- Schulbescheinigung/ Zeugnisse der Kinder
- Schulabschlusszeugnisse
- Rentenbescheide/ Renteninformation
- Kindergeldbescheide
- Nachweis über Berufsausbildung
- Nachweis Krankenversicherung/ Krankenversicherungskarte
- Lohn-/ Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate
- Wohngeld-/ Unterhaltszahlungen u.s.w.
- Nachweise private Altersvorsorge
- Nachweise über Eigentum
- Nachweise über geleistetes Ehrenamt
Alle eingereichten Unterlagen in nicht deutscher Sprache müssen von einem gerichtlich bestellten Übersetzer übersetzt werden.
- Terminbuchungen für das Bürgerbüro
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Wege zur Einbürgerung
Informationen der Bundesregierung zur Einbürgerung
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Weitere Informationen zur Einbürgerung
Informationen des Kreises Recklinghausen zur Einbürgerung