Leistungen Wohngeld
Zuständig für die Antragsannahme und Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Mietwohnungen) und Lastenzuschussanträgen (Eigentum) ist der Fachbereich Ordnung und Soziales. Ebenso werden hier Negativbescheinigungen ausgestellt.
Ansprechpartnerinnen: Frau Juraschek, 02364/933 - 267
Frau Haacke, 02364/933 - 294
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 11:00 - 12:00 Uhr
Zweiter Heizkostenzuschuss:
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleiset, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wohngeldreform 2023:
Zum 1. Januar 2023 istdie Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Seit Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Weitere Informationen und einen Wohngeldrechner finden Sie auf den unten aufgeführten Seiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW.
Der Wohngeldrechner bietet Ihnen anonymisiert die Möglichkeit, Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu berechnen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ausserhalb der Öffnungszeiten bis auf Weiteres keine persönlichen Vorsprachen ohne Termin möglich sind. Nutzen Sie bitte auch den "online-Wohngeldantrag" (siehe unten) oder klären Sie Ihre Frage telefonisch.
Rathaus, Dr.- Conrads - Str. 1, 45721 Haltern am See, 1. Etage, Raum 1.15
Einzelfallabhängig. Bitte telefonisch erfragen.
Nährere Informationen zu der Dienstleistung erhalten Sie hier: Kreis Recklinghausen