Leistungen Grabgebühren

Die Stadt Haltern am See ist Trägerin von fünf kommunalen Friedhöfen. 
Die Nutzung der Friedhofseinrichtungen ist gebührenpflichtig.

Nähere Informationen dazu können Sie der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe entnehmen.
Gerne können Sie sich auch direkt an ihre Ansprechperson wenden.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung