Leistungen Grabgebühren
Die Stadt Haltern am See ist Trägerin von fünf kommunalen Friedhöfen.
Die Nutzung der Friedhofseinrichtungen ist gebührenpflichtig.
Nähere Informationen dazu können Sie der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe entnehmen.
Gerne können Sie sich auch direkt an ihre Ansprechperson wenden.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Satzungen
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6.01 Friedhofssatzung vom 19.12.2003
Friedhofssatzung
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6.02 Gebührensatzung Kommunalfriedhöfe vom 14.12.2012
Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See