Leistungen Stichwahl für den Landrat am 28. September

Für den Kreis Recklinghausen konnte ein neuer Landrat bei der Kommunalwahl am Sonntag nicht im 1. Wahlgang ermittelt werden. Nach den vorläufigen Ergebnissen hat keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit erreicht. Dementsprechend bereitet sich die Stadt Haltern am See auf eine Stichwahl am 28. September vor. 

Offiziell beschlossen ist das Ergebnis erst, wenn der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 18. September, getagt hat. Am Freitag werden dann die ersten Briefwahlunterlagen versendet. Eine Zustellung der Unterlagen wird voraussichtlich dann erst in der nächsten Woche erfolgen. Beantragt werden kann die Briefwahl schon jetzt über die Homepage der Stadt im Bereich Wahlen oder per Mail an wahlamt@haltern.de.

Das Briefwahlbüro im alten Rathaus öffnet am Freitag, 19. September von 8 bis 16 Uhr. Weitere Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Samstag, 20. September: 9 bis 14 Uhr
Montag, 22. September: 8 bis 17.30 Uhr
Dienstag-Donnerstag, 23. - 25. September: 8 bis 16 Ihr 
Freitag, 26. September: 8 bis 15 Uhr

Das Wahlamt empfiehlt aufgrund des kurzen Zeitraumes die Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro oder in den Briefkästen der städtischen Verwaltungsgebäude abzugeben. Am Wahltag selbst können die Briefwahlunterlagen noch bis 16 Uhr in den Briefkasten am Rathaus, Dr. Conrads-Straße 1, eingeworfen werden. Alternativ kann gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage des Personalausweises/Identitätsausweises/Reisepasses an der Stichwahl in jedem Wahllokal des Kreises Recklinghausen teilgenommen werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr im Neuen Rathaus möglich.

Wahlscheine können nur bis Freitag, 26. September, 15 Uhr beantragt werden. Falls Wahlberechtigte bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber nicht rechtzeitig zugestellt werden, besteht noch bis Samstag, 27. September, um 12 Uhr die Möglichkeit, neue Briefwahlunterlagen abzuholen. In diesem Fall sollen die Betroffenen sich vorab telefonisch beim Wahlamt unter der 02364 933 100 melden. 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sollten Wahlberechtigte Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist die Stimmabgabe auch durch Vorlage des Personalausweises/Identitätsausweises/Reisepasses möglich. Das Wahllokal ist identisch wie bei der Hauptwahl am 14.09.2025.  

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen sind alle Deutschen und Unionsbürger/-innen, d.h. diejenigen die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Haltern am See ihre/seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre/seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Haltern am See hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kontakt Wahlamt

Telefon: 02364 933 100

Fax: 02364 933265

E-Mail: wahlamt@haltern.de

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung