Leistungen Restmülltonne oder graue Tonne

In die graue Restmülltonne gehören nur Abfälle, die nicht getrennt gesammelt und verwertet werden können. Der Restmüll wird in der Müllverbrennungsanlage verbrannt. Die dabei entstehende Energie wird zur Erzeugung von Wärme und Strom genutzt.

Für die zu nutzende Gefäßgröße wird ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Person für eine Woche zu Grunde gelegt. Bei der Ermittlung der Personenanzahl wird nicht unterschieden, ob eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Maßgeblich für die Berechnung des Mindestvolumens ist die Anzahl der gemeldeten Personen unter der jeweiligen Anschrift im Melderegister.

Die Restmülltonne gibt es in sechs verschiedenen Gefäßgrößen:

  • 40-Liter-Gefäß mit 4-wöchentlicher Leerung: geeignet für 1 Person mit Antrag auf Reduzierung des Volumens
  • 40-Liter-Gefäß mit 14-täglicher Leerung: geeignet für 1 Person
  • 60-Liter-Gefäß mit 14-täglicher Leerung: geeignet für 2 Personen
  • 80-Liter-Gefäß mit 14-täglicher Leerung: geeignet für 2 Personen
  • 120-Liter-Gefäß mit 14-täglicher Leerung: geeignet für 4 Personen
  • 240-Liter-Gefäß mit 14-täglicher Leerung: geeignet für 8 Personen

Für Gewerbebetriebe oder Mehrfamilienhäuser können auch Container mit 1,1 m³ gestellt werden. Die Container werden mit einem wöchentlichen, 2x wöchentlichen oder 14-täglichen Leerungsrhythmus angeboten. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung

Eine Reduzierung des Volumens auf 10 Liter pro Person und Woche ist möglich, wenn bestätigt wird, dass sämtliche Abfallvermeidungs- und -Verwertungsmöglichkeiten genutzt werden und eine Eigenkompostierung vorgenommen oder eine Grüne Tonne genutzt wird. 

Für ein gelegentlich höheres Müllaufkommen können Sie einen städtischen Restmüllsack, der zusammen mit dem Restmüllgefäß von der Müllabfuhr abgefahren wird, an den folgenden Verkaufsstellen erwerben im Bürgerbüro oder in der Abfallwirtschaft.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Müllabfuhrgebühren 2025

  • 40-Liter-Restmüllgefäß, 4-wöchentliche Leerung 105,68 €
  • 40-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung 127,52 €
  • 60-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung 149,36 €
  • 80-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung 171,19 €
  • 120-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung 214,87 €
  • 240-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung 345,89 €

wird per Grundbesitzabgabenbescheid erhoben.

Für Volumenänderungen fällt eine Servicegebühr von 32,50 € an pro Auftrag.

Austausch von defekten Gefäßen sowie der Abzug aller Gefäße oder erstmalige Auslieferung sind gebührenfrei.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Jedes an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossene Grundstück, das zu Wohnzwecken oder anderweitig gewerblich genutzt wird, benötigt mindestens ein eigenes Restmüllgefäß.