Leistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anzumelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist.

Erfolgt der Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden.

Die Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. 

Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch.

Ausnahmen:

  • Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss eine Nebenwohnung anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Moanten überschreitet.
  • Keine Meldepflicht besteht bei einer Unterbringung in Einrichtungen zur Pflege, Betreuung oder Heimerziehung
  • Wer aus dem Ausland zuzieht, muss sich nach drei Monaten anmelden.

 

Ab sofort kann die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes auch online vorgenommen werden. Vorraussetzung hierfür ist, dass die eID-Funktion des Personalausweises eingeschaltet und funktionsfähig ist.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

  • keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggfs. Vollmacht

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

  • Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See
  • Umzug innerhalb der Gemeinde
  • Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung