Leistungen Herbstlaub
Wer fegt wo?
Für die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Dabei ist irrelevant, ob das Laub von eigenen oder städtischen Bäumen und Sträuchern stammt. Jeder sollte spätestens dann zum Besen greifen, wenn die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen und Fahrbahnen gefährdet ist.
Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung.
Sorgen Sie für Sicherheit
Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur eine Frage von Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit. Laub ist eine Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer.
- Deshalb fegen Sie bitte kein Laub von dem eigenen Grundstück auf die Straße, auf den Gehweg oder in den Rinnstein.
- Das Straßenlaub sowie das Laub von privaten Grundstücken gehört entweder in die Grüne Tonne oder kann am Wertstoffhof gegen eine geringe Gebühr entsorgt werden.
Bei großen Laubmengen von städtischen Straßenbäumen ist der Fachbereich Technische Dienste mit einem kostenlosen Abtransport des Laubs behilflich. Die Entsorgungskosten für das angefallene Laub sind von den Anliegern zu entrichten. Zur Vereinbarung eines Abholtermins steht der Fachbereich Technische Dienste zur Verfügung. Die Kollegen bitten darum, Sammeltermine mit der Nachbarschaft zu organisieren.
Tipps zur Nutzung von Laub
- mit Laub können forstempfindliche Pflanzen wie z.B. Rosen abgedeckt werden
- unter Bäumen und Sträuchern im eigenen Garten sollte das Laub liegen bleiben, da viele nützliche Tiere wie Igel zur Überwinterung darauf angewiesen sind
- zur Flächenkompostierung im eigenen Garten, können größere Laubmengen als Bodenschutz auf den abgeräumten Beeten verteilt werden
- mit anderen organischen Abfällen gemischt, kann Laub gut kompostiert werden
Anlieferung von Laub (Grünabfälle) am Wertstoffhof
für einen handelsüblichen Müllsack: 1€ pro Sack
für Anlieferung von losen Grünabfällen: 10€ pro m³
Gebührenbefreiung für Privatleute von der 42. bis 50. Kalenderwoche
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6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 28.11.2014
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung
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6.10.1 Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2004
Straßenreinigungssatzung - siehe auch Nr. 6.10.2 -Information zur Straßenreinigungssatzung