Aktuelles Haltern am See
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Titel
Maskenpflicht in der Halterner Innenstadt
Einleitung
21. Oktober 2020 Aufgrund vieler Nachfragen haben wir uns erkundigt, für welche Straßen in der Innenstadt eine Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht gilt!
Text
Folgende Straßen sind gemeint: Marktplatz - Rekumer Straße - Muttergottesstiege - Merschstraße - Mühlenstraße und Lippstraße!
Bitte setzten Sie Ihre Masken auf, damit Sie kein Bußgeld riskieren!
Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt für alle Städte des Kreises Recklinghausen!
Bleiben Sie alle gesund!