Leistungen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist Teil des Fachbereichs Familie und Jugend und bietet vielfältige Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie Eltern und Familien. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII), das jedem jungen Menschen das Recht auf Förderung und Erziehung zusichert.

Die Aufgaben und Angebote des Allgemeinen Sozialen Dienstes umfassen:

  • Beratung & Unterstützung: Hilfe für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Sorgeberechtigte, bei Erziehungsfragen, Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung
  • Hilfe zur Erziehung: Gewährung und gemeinsame Planung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfemaßnahmen wie Erziehungsberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung oder Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Kinderschutz: Überprüfung von Meldungen und Einrichtung von Schutzmaßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
  • Hilfen für junge Volljährige: Unterstützungsangebote über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 21. Lebensjahr (in Ausnahmefällen auch länger).
  • Mitwirkung beim Familiengericht: Erstellung von Stellungnahmen, Unterstützung bei Sorgerechts-, Umgangs- und anderen familiengerichtlichen Verfahren.

Die Arbeit des ASD erfolgt vertraulich, bedarfsorientiert, partnerschaftlich und bürgernah, auch durch Hausbesuche nach Terminvereinbarung. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken und Familien zu unterstützen.

Erreichbarkeit:

Ein Bereitschaftsinnendienst ist eingerichtet: Eine Fachkraft ist während der Öffnungszeiten der Verwaltung unter der Telefon-Nr. 02364 933-252 immer erreichbar.   

Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte in Notfällen, bei Kindeswohlgefährdung, etc. an die Polizei (110), die Sie an einen Fachdienst vermittelt.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung