Leistungen Eingliederungshilfe
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das Sozialamt des Kreises Recklinghausen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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Satzungen
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das Sozialamt des Kreises Recklinghausen.